Das UWG dient dem Schutz von Mitbewerbern, Verbraucherinnen und Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Das UWG beruht in großen Teilen auf europarechtlichen Vorgaben.
Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den wirtschaftlichen Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt vor allem das Vertrauen von Patienten in heilberufliche Entscheidungen. Ihr ist auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten.
Unser gemeinsames Ziel ist: Die Opfer der SED Diktatur sollten bereits ab dem 1. Januar die erhöhten Zahlungen erhalten – schnell und unbürokratisch als Würdigung ihrer Leistung.