Rede von Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, zum Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts anlässlich der 1. Lesung im Deutschen Bundestag am 17. März 2016

Herr Prädident,

meine Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute spreche ich einfach. Ich benutze einfache Sprache.

Das passiert hier im Bundestag ganz selten. Meist machen wir lange Sätze und benutzen viele schwierige Wörter.

Ich sage etwas über ein Gesetz, das es schon gibt. Nun soll es besser werden. Die Vorschläge dazu hat die Bundesregierung gemacht.

Worum geht es?

Besser werden soll ein Gesetz, das Menschen mit Behinderung helfen soll immer mehr so zu lesen, wie alle anderen in Deutschland.

Das nennen wir Gleichstellung.

Wo ist das wichtig?

Zum Beispiel bei der Arbeit, beim Einkaufen, im Schwimmbad, beim Busfahren. Überall da, wo gelebt wird. Das nennen wir Alltags-Leben.

Wie soll das gehen?

Alles, was dabei stört, muss weg oder besser werden. Was stört, nennen wir Barrieren. Deshalb ist das Ziel Barriere-Freiheit!

Zum Beispiel bei Straßen und Geh-Wegen, bei Bussen und Bahnen. Aber auch im Internet und bei Briefen von Behörden. Da gibt es überall Barrieren, vor allem für Menschen, die eine Behinderung haben. Es gibt also viel zu tun.

Das alte Gesetz ist 14 Jahre alt. Es heisst Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz. Es hat schon geholfen, dass wir Barrieren in Behörden abgeschafft haben.

Und es hat die Zeichensprache für Menschen die nicht oder schlecht hören können, die Gebärden-Sprache geregelt. Außerdem legt es fest, was die Beauftragte der Bundes-Regierung für Menschen mit Behinderung für Aufgaben hat.

Übrigens ist das zur Zeit Verena Bentele. Sie wird zu diesem Gesetz auch gleich sprechen.

Wie sind die neuen Vorschläge entstanden?

Fachleute, also Menschen mit Behinderungen und Wissenschaftler haben genau geprüft, was noch besser werden soll.

Das Ergebnis:

Viele Regeln sind schon gut, aber nicht alle.

Was machen wir nun neu?

Dazu 6 Beispiele:

1. Wir beschreiben Menschen mit Behinderungen so, dass wir sagen, was sie können und welche Hilfe sie brauchen, um dabei sein zu können.

2. Häuser, in denen die Bundes-Regierung oder ihre Verwaltung ihre Arbeits-Räume haben, müssen barriere-frei werden.

Zum Beispiel müssen Türen breiter sein, Stufen weg gemacht werden, also alte Häuser umgebaut und neue Häuser gleich richtig, also ohne Barrieren gebaut werden.

3. Das Internet ist für viele schwierig. Wir wollen die Seiten der Bundes-Regierung im Internet barriere-frei machen. Es gibt schon einige, die da gut sind, aber noch nicht alle.

Wir wollen dass die Seiten gut zu lesen und zu hören sind - und damit leichter zu verstehen.

Damit sind wir beim 4. Beispiel: Leichte Sprache. Ganz oft verstehen Menschen wichtige Texte nicht, weil sie in schwieriger Sprache geschrieben sind.

Wir wollen, dass dann in leichter Sprache erklärt wird, was gemeint ist.

Dafür müssen wir noch viel lernen.

5. Deshalb hilft uns dabei ein neues besonderes Büro. Wir nennen es Bundes-Fach-Stelle für Barriere-Freiheit. Das Büro soll auch anderen helfen. Geschäften und Gast-Stätten, allen Firmen, Vereine und auch Städten. Denn alle müssen hier besser werden.

Und warum brauchen wir dafür ein besseres Gesetz?

Weil wir in Deutschland in einem Land sind, das für wichtigen Sachen Regeln aufstellt.

Die schreiben wir in ein Gesetz hinein und der Bundes-Tag entscheidet dann, dass das für alle gilt.

Jetzt habe ich 5 neue Regeln beschrieben. Sie sollen das Leben für Menschen mit Behinderungen leichter machen.

Wir haben noch eine Regel, ein Recht in das Gesetz geschrieben. Die hilft, wenn Regeln nicht eingehalten werden und Streit entsteht. Im Gesetz heißt das Schlichtungs-Stelle.

Ich finde die Vorschläge gut. Jetzt reden alle im Bundes-Tag darüber. Am Ende wird entschieden, ob die Vorschläge zu Regeln werden.

Dann gelten sie für alle.

So, das war meine erste Rede in einfacher Sprache.

Ich fand das sehr schwierig.