Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich verrate Ihnen sicherlich kein Geheimnis, wenn ich offenlege, dass ich durchaus das eine oder andere Mal andere Vorstellungen beim Thema Luftverkehr habe als beispielsweise meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Wirtschafts- oder Verkehrsausschuss. Als Umweltpolitikerin und Abgeordnete aus dem Wahlkreis Frankfurt am Main liegt dies auch nahe. Sie können sich sicherlich auch denken, dass bei mir in Frankfurt die Themen „Flugrouten“, „Fluglärm“ und „Nachtflugverbot“ Dauerthemen sind. Die Ohrstöpsel „Zeit für Dich“ waren der große Renner bei der Kommunalwahl Anfang März.
(Zuruf des Abg. Dr. Johann Wadephul [CDU/ CSU])
Bei dem heute debattierten Luftverkehrsgesetz und unserem Änderungsantrag geht es allerdings nur am Rande um diese Themen. Ich würde mir wünschen, dass es mehr um sie ginge. Es geht vielmehr darum, dass wir damit auf ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission reagieren. Das Vertragsverletzungsverfahren läuft gegen uns, weil bisher bei der Festlegung von Flugverfahren weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch eine Prüfung der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete durchzuführen sind. Darauf reagieren wir nun und stellen klar, dass dies schon umfassend bei den Zulassungsverfahren für Flughäfen passiert. Wenn wir das Luftverkehrsgesetz schon anfassen, regeln wir jetzt auch Weiteres.
Zwei Punkte sind mir aus Umweltsicht besonders wichtig. Wir erhöhen das Bußgeld bei Verstößen gegen das Nachtflugverbot – das ist auch höchste Zeit –, damit folgen wir der Anregung des Bundesrats. Das Bußgeld wird künftig auf bis zu 50 000 Euro angehoben. Bisher waren es maximal 10 000 Euro. Natürlich könnten wir jetzt hier auch die Frage eines generellen Nachtflugverbotes von 22 bis 6 Uhr diskutieren, aber darum geht es – ich sage: leider – heute nicht. Meine Position dazu ist ja bekannt. Zurück zum Text. Die Erhöhung des Bußgeldrahmens ist wichtig und ein deutliches Signal; denn oftmals rechnete es sich ja noch, das Nachtflugverbot zu brechen und das Bußgeld in Kauf zu nehmen. Das war oftmals immer noch günstiger und wirtschaftlicher als eine Annullierung des Fluges, unter anderem verbunden mit den Übernachtungskosten für die Passagiere sowie weiteren Kosten in beträchtlicher Höhe. Ich hoffe sehr, dass dieses Bußgeld auch das Ziel erreicht – wie es so schön heißt –, „die Anreize zu regelungskonformem Verhalten“ zu stärken.
(Beifall bei der SPD)
Ich habe selbst extra mal im lärmgeplagten Gebiet im Frankfurter Süden übernachtet – Dank an Monika Plottnik für die Gastfreundschaft – und festgestellt, dass mit dem Ende des Nachtflugverbots um 5 Uhr die Nachtruhe brutal vorbei ist. Wenn es Nachtflugverbote gibt, müssen diese auch eingehalten werden. Wir wissen, dass Fluglärm krankmachen kann. Deshalb ist es für die Bevölkerung in Flughafennähe sehr wichtig, zumindest in den Nachtzeiten mal Ruhe zu haben. Ich hoffe, dass das erhöhte Bußgeld dazu beiträgt.
Jetzt komme ich zum zweiten wichtigen Punkt: Flugrouten und vor allem die Einzelfreigaben. Flugrouten sind ein sehr emotionales Thema. Wir wissen, welche Rolle die Flugrouten bei der Optimierung von Fluglärm spielen können. Dazu gibt es gute Ausarbeitungen, unter anderem vom Sachverständigenrat für Umweltfragen. Er hat die Bedeutung in einem Sondergutachten „Fluglärm reduzieren: Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ deutlich gemacht. Wir stellen nun klar: Schutzwürdige Gebiete sind und bleiben schutzwürdig. Selbstverständlich geht die Sicherheit immer vor; das heißt, wenn es aus Sicherheitsgründen dringend geboten ist, dürfen diese Gebiete natürlich überflogen werden. Aber oft geschehen Einzelfreigaben und Abweichungen von den festgelegten Flugrouten eben nicht aus Sicherheitsgründen, sondern eher aus wirtschaftlichen Gründen, weil damit weniger Kerosin verbraucht wird oder man Verspätungen vielleicht aufholen kann. Das widerspricht natürlich dem Sinn und Zweck von vorher als schutzwürdig festgelegten Gebieten.Deshalb ist es gut, dass wir in der Begründung noch einmal feststellen: Sicherheit geht immer vor. Aber: Wirtschaftlichkeit darf nicht auf Kosten des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm gehen. Hier komme ich wieder zum Thema Verlässlichkeit und Akzeptanz: Genau wie beim Nachtflugverbot brauchen die Menschen die Sicherheit, dass festgelegte Flugrouten auch eingehalten werden; denn nur das schafft Akzeptanz und berücksichtigt die Anliegen der Anwohner. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD)