Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet derzeit, kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke in das schulische und universitäre Intranet einzustellen. Die seit 2003 geltende befristete Vorschrift wurde drei Mal verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2014.

Mit dem Gesetz von SPD- und Unionsfraktion, am Donnerstag ins Parlament eingebracht, soll die Befristung aufgehoben und im Interesse der Rechtssicherheit in eine dauerhafte Regelung überführt werden. Das hat für den Bildungs- und Forschungsbereich große Vorteile.