Deshalb ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden, hierfür mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Dazu hat der Bundestag am 29. April in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung (Drs. 18/8184) beraten.
Diese Nutzungsrechte zum Betrieb der Verteilnetze sollen in einem transparenten und fairen wettbewerblichen Verfahren zwischen kommunalen und privaten Netzbetreibern wechseln können. Dazu sollen die Belange der ausschreibenden Kommune künftig auch ein Auswahlkriterium sein, sofern die energiewirtschaftlichen Belange gewahrt bleiben. Die Kommune erhält einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber im Hinblick auf Daten zum Zustand des Netzes. Der Kaufpreis des Netzes ist künftig durch ein objektiviertes Ertragswertverfahren anhand eindeutiger Kriterien zu ermitteln, um die Anzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen zu reduzieren. Eine einvernehmliche Einigung auf einen anderweitig ermittelten Kaufpreis bleibt möglich.
Kritik an der Ausschreibung oder am Vergabeverfahren durch Unternehmen muss künftig frühzeitig im Laufe des Verfahrens geäußert werden, damit Rechtsfehler im laufenden Verfahren ausgeräumt werden können. Ist ein Rechtsfehler nach Ermahnung der Kommune nicht korrigiert worden, muss er innerhalb von 15 Tagen vor ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden. Bei Verzögerung der Neuvergabe ist der Konzessionsinhaber verpflichtet, nach Ablauf des Vertrages die Konzessionsabgabe weiter zu zahlen, um Einnahmeverluste der Gemeinde zu vermeiden.
Das Wichtigste zusammen gefasst:
Die Koalition schafft mehr Rechtssicherheit für die Neuvergabe der Konzessionsverträge für den Betrieb von Strom- und Gasleitungen durch einen Auskunftsanspruch der Kommunen über den Zustand der Netze, Neuregelungen zur Kaufpreisermittlung und Fristen für Rügen am Verfahren.