In Reallaboren werden innovative Ideen, von digitalen Behördendiensten bis zu Geschäftsmodellen direkt im Alltag ausprobiert, in einer gewissen Stadt, Region oder Behörde gezielt und zeitlich begrenzt, mit Behördenbegleitung. Mit dem Bundeserprobungsgesetz legen wir nun klare Rahmenbedingungen für diese Erprobungen von neuen Verfahren und neuen Technologien fest.
Kommunen und Behörden bekommen mehr Freiheiten, um Projekte zu testen. Reallabore werden nun zu einem festen Bestandteil, indem wir ein allgemeines Experimentiergesetz für Staat und Wirtschaft entwickelt haben. So sollen Ideen schneller Realität werden. Klare Zielsetzung ist: Verwaltung schneller und günstiger zu machen und Digitalisierung praktisch zu testen. Dazu kommt das systematische Lernen für die Gesetzgebung und auch der Wissenstransfer aus den Experimenten wird gesichert.
„Wir wollen durch Innovationen und Forschung weiter vorankommen. Nur wenn wir kluge Köpfe fördern, neue Technologien testen, den Freiraum schaffen und Technologien auf den Markt bringen, dann bleibt Deutschland Innovationsmotor. Und wir brauchen dafür klare Rahmenbedingungen, um Wirtschaft, Forschung und Verwaltung aus dem politischen Raum heraus zu beschleunigen und zu modernisieren. Innovationen in diesen drei Bereichen werden durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel durch die Hightech Agenda Deutschland, durch das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität und durch die Modernisierungsagenda. Das Bundeserprobungsgesetz ist auch eine solche Maßnahme, um uns als innovativen Player voranzubringen.“ erläutert Carolin Wagner, zuständige Berichterstatterin der Fraktion.