Anders die SPD-Bundestagsfraktion: Wir wollen den Missbrauch in der geringfügigen Beschäftigung bekämpfen. Wir wollen dafür sorgen, dass Menschen in einem Minijob sozial besser abgesichert sind. Denn Minijobs sind prekäre Arbeit: Mehr als drei Viertel der geringfügig Beschäftigten  werden mit Löhnen unter 8,50 Euro pro Stunde abgespeist.

Missbrauch in der geringfügigen Beschäftigung muss gestoppt werden

Seit einigen Monaten diskutiert die Projektgruppe „Gleichstellung“ der SPD-Bundestagsfraktion unter Leitung von Caren Marks, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Christel Humme, Sprecherin der AG Gleichstellungspolitik, die Reform der geringfügigen Beschäftigung. Ein erster Zwischenstand wurde am 19. November 2012 vorgestellt. Caren Marks betonte in ihrer Begrüßung an die rund 50 Teilnehmerinnen und -nehmer im Paul-Löbe-Haus, dass Minijobs zunehmend kritisiert werden und Gewerkschaften und Verbände seit längerem auf umfassende Probleme der geringfügigen Beschäftigung hinweisen. Da Minijobs überwiegend von Frauen ausgeübt werden, verstärkt dies die geschlechtsspezifische Spaltung des Arbeitsmarktes. Abhängigkeit vom Partner und Altersarmut sind die Folgen.

Durchsetzung von ArbeitnehmerInnen-Rechten

Elke Ferner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, stellte erste Überlegungen zur Minijobreform vor: Zum einen müsste für die geringfügig Beschäftigten der volle Anspruch an ArbeitnehmerInnen-Rechten (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz, bezahlter Urlaub) durchgesetzt werden, denn noch sei das auch für Minijobber geltende Recht „ein Prinzip ohne Praxis“. Um das zu ändern, sollten sämtliche Hinweise auf bestehendes Recht in den Arbeitsverträgen schriftlich festgeschrieben sein. Die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung von ArbeitnehmerInnen-Rechten sollte kontrolliert bzw. sanktioniert werden, sagte Elke Ferner.

Gleitzone erweitern – eigenständige soziale Absicherung

Doch unabhängig davon muss die geringfügige Beschäftigung künftig auf sozial abgesicherten Füßen stehen. Das heißt konkret: Die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro muss Zielmarke sein. Um das zu erreichen, so Elke Ferner, ist die Erweiterung der jetzigen Midijob-Gleitzone, wie sie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vorschlägt, eine gute Alternative. Danach würden bereits ab dem ersten Euro volle Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Bei geringen Einkommen bis 450 Euro zahlt vor allem der Arbeitgeber in die Sozialkassen, bis sich die Beiträge bei 850 Euro auf eine paritätische Finanzierung eingependelt haben.

Warum leisten wir uns Minijobs

Unter Hinweis auf eine Studie der Sozialforschungsstelle Dortmund warf Christel Humme die Frage auf: „Warum eigentlich leisten wir uns Minijobs?“ In der Tat hat die Studie beeindruckende Zahlen vorgelegt: Danach würde die Stadt Dortmund um rund 15 Millionen Euro reicher sein, wenn die 7600 MinijobberInnen nicht auf den Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft angewiesen wären.

Sonderwirtschaftszone „Minijobs“ muss abgeschafft werden

Werner Eichhorst, stellvertretender Direktor Arbeitsmarktpolitik des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) unterstützt das Ziel, die geringfügige Beschäftigung zu reformieren. Längst habe sich erwiesen, dass Minijobs nicht als Brücke in den ersten Arbeitsmarkt führten. Die „Sonderwirtschaftszone“ Minijobs müsse langfristig abgeschafft und überführt werden in einheitliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das Gleitzonen-Modell bezeichnete der IZA-Arbeitsmarktexperte als „deutliche Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Modell“.

Einigkeit bestand bei Sachverständigen und anwesenden Gästen darüber, dass der Missbrauch in der geringfügigen Beschäftigung schnellstmöglich gestoppt werden muss und eine ungenügende soziale Absicherung in Minijobs nicht länger geduldet werden kann.

 

Anja Linnekugel