Kern des Gesetzes ist, dass die bislang befristete Regelung zur Wahrnehmung von Aufgaben wie Arbeitsvermittlung oder Beratung durch die Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen durch eine dauerhafte Rechtsgrundlage ersetzt  wird.  Hier brauchen die Träger der Grundsicherung und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rasch Klarheit. Deswegen besteht die hohe Eilbedürftigkeit für die gesetzliche Änderung. Das Gesetz enthält überdies eine klarstellende Regelung  zur Abwicklung von Erstattungsansprüchen zwischen den Trägern der Grundsicherung und eine Regelung zur Verfolgung von datenschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeiten, die durch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der gemeinsamen Einrichtung begangen werden.