Bereits im März 2010 hat die SPD-Fraktion einen ersten Antrag (17/907) mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog in den Bundestag eingebracht. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, ein Patientenrechtegesetz vorzulegen. Im Mittelpunkt stehen die gesetzliche Festschreibung von Rechten und Pflichten aus dem Behandlungsvertrag sowie Verbesserungen im Risikomanagement durch die Einführung eines Melderegisters für Behandlungsfehler, was zu deren Vermeidung beitragen soll. Darüber hinaus sollen die Opfer von Behandlungsfehlern durch ihre Krankenversicherung unterstützt und hinsichtlich der Beweisführung gestärkt werden.

Zudem will die SPD-Fraktion die kollektiven Beteiligungsrechte der Patienten verbessern, z. B. durch ein Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss. Außerdem sollen spezielle Arzthaftungskammern bei den Landgerichten gebildet, und die gerichtlichen Verfahren sollen beschleunigt werden.

Patientenrechte wirksam verbessern

Mittlerweile hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Doch er ist völlig unzureichend, weil darin lediglich die bestehenden Rechte zusammengefasst werden. Deshalb fordert die SPD-Fraktion in einem weiteren Antrag einen neuen Gesetzentwurf von der Bundesregierung, der die o. g. Maßnahmen um weitere Punkte ergänzt: So soll jeder Patient nach einem Eingriff einen Patientenbrief mit allgemein verständlichen Informationen über die durchgeführte Operation, über ihren Verlauf und eventuell aufgetretene Komplikationen erhalten. Dadurch sollen unnötige Klagen vermieden, und bei einem Fehler soll die Wahrscheinlichkeit auf Entschädigung des Patienten erhöht werden. Zur Unterstützung der Opfer von Behandlungsfehlern soll ein Härtefallfonds eingerichtet werden. Er soll unter bestimmten Voraussetzungen eintreten, z. B. wenn es keinen sicheren Nachweis der Schadensursache oder des Verschuldens gibt. Die Kosten für den Härtefallfonds sollen höchstens 60 Millionen Euro pro Jahr betragen. Aufgebracht werden sollen die Mittel von den Haftpflichtversicherern der Leistungserbringer (z. B. von Ärzten und Krankenhäusern), aus den bereits zu erbringenden Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten zum Krankenhausaufenthalt, durch eine ähnliche Abgabe der privat Versicherten sowie aus Steuermitteln.

Zudem wollen die Sozialdemokraten eine Beweislasterleichterung bei Behandlungsfehlern erreichen, z.B. wenn die Qualitätsberichte eines Krankenhauses hohe Komplikationsraten bei bestimmten Eingriffen aufweisen. Darüber hinaus soll ein Mediations- und Schiedsverfahren für Fälle der Arzt- und Krankenhaushaftung eingeführt werden.

IGeL-Leistungen werden hart umworben

Außerdem will die SPD-Bundestagsfraktion den unregulierten Markt der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) in den Arztpraxen eindämmen, damit die Patientinnen nicht übervorteilt werden. Diese IGeL-Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und müssen von den Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Sie werden in fast allen Arztpraxen intensiv beworben. Oft entsteht bei den Patientinnen und Patienten dadurch der Eindruck, dass ihnen als gesetzlich Versicherte medizinische Leistungen verwehrt bleiben. Häufig werden sie auch von den Ärzten zu diesen Leistungen überredet, da sie angeblich notwendig für eine Diagnose oder die Heilung sind. Von 2008 bis 2010 ist der Umsatz mit den IGeL-Leistungen um 500 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro gestiegen.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion, dass an ein und demselben Tag Ärzte keine IgeL-Leistungen und Leistungen, die sie mit der GKV abrechnen, für einen Patienten erbringen dürfen. Verstößt ein Arzt dagegen, kann die kassenärztliche Vereinigung Sanktionen bis hin zum Entzug der Zulassung verhängen. Auch bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages sprachen sich die Expertinnen und Experten für diese Einschränkung aus. Außerdem, müssen die Ärzte bei IGeL-Leistungen einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit dem Patienten abschließen. Zudem muss der Patient eine schriftliche Rechnung erhalten. Fehlen Informationen im Behandlungsvertrag oder hat der Arzt keine schriftliche Rechnung ausgestellt, muss die Patientin die Rechnung nicht begleichen. Wer in seiner Praxis IGeL-Leistungen erbringt, muss eine Übersicht der angebotenen IGeL-Leistungen als Information der Bundesregierung aushängen. Außerdem muss informiert werden, warum die Leistungen nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Darüber hinaus sollen die Krankenkassen ihre Versicherten über IGeL-Leistungen aufklären. Die Verbraucherzentrale Bundesverband soll regelmäßig Berichte über die Entwicklung bei den IGeL-Leistungen erstellen, die sie der Bundesregierung vorlegt. Sie sollen zur Qualitätssicherung gegenüber den Patienten beitragen.

Leider war die schwarz-gelbe Koalition nicht bereit, für die Patientinnen und Patienten die Vorschläge aus den SPD-Anträgen aufzunehmen. Deshalb werden wir nach der Bundestagswahl die Patientenrechte erneut auf die Tagesordnung setzen.