Frank-Walter Steinmeier und Volker Kauder, die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU/CSU, eröffneten die Fragerunde.
Einvernehmen bestand bei allen Experten darüber, dass das seit 1997 bestehende Transplantationsgesetz dringend angepasst werden muss, um die große Lücke zwischen der in Umfragen ermittelten hohen Organspendebereitschaft und den tatsächlichen Besitzern von Organspendeausweisen zu schließen.
Prof. Nagel, Transplantationsmediziner und Mitglied des Deutschen Ethikrates, brachte es zum Schluss der Anhörung auf den Punkt: Keine Entscheidung zur Organspende bedeutet eine Entscheidung gegen die Organspende. Bei der Frage, ob man Bürgerinnen und Bürger verpflichten darf, sich zu erklären, war die Mehrzahl der Experten der Ansicht, dass eine Pflicht zur Erklärung Vorrang hat vor dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Recht auf Nichtentscheidung. Denn die Konsequenzen einer Nichtentscheidung tragen dann andere – die eigenen Angehörigen, die dann die Entscheidung treffen müssen, und die potentiellen Empfänger, deren Gesundheit bzw. Leben von der Entscheidung abhängt. Der Theologe und Ethiker Prof. Huber und der Chirurg Prof. Neuhaus sprachen von einer "Barmherzigkeitspflicht" aller Menschen, sich zur Organspende zu positionieren.
Einigkeit bestand bei Medizinern und Ethikern in der Frage der Feststellung des Todes. Die Feststellungskriterien hätten sich – entgegen mancher Medienberichte und Einzelmeinungen - in den letzten 20 Jahren nicht geändert.
Die Abgeordneten des Bundestages werden auf Basis der Erkenntnisse der Anhörung fraktionsübergreifend Gruppenanträge erarbeiten, die dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden.