Am Donnerstagabend hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Standards für den Schutz von Opfern weiter erhöht werden (Drs. 18/4621). Damit sollen auch die Vorgaben einer neuen EU-Opferschutzrichtlinie vom Oktober 2012 in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, die Informationsrechte des Opfers auszubauen. Ein Meilenstein hin zu einem konsequenten Schutz von Gewaltopfern ist zudem, dass künftig die psychosoziale Prozessbegleitung fest in das deutsche Strafverfahrensrecht aufgenommen werden soll.
Vorgesehen ist insbesondere ein Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche sowie für vergleichbar schutzbedürftige Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten. Die psychosoziale Prozessbegleitung wird bislang bereits in einigen Bundesländern praktiziert.