Personen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen sollen aus Sicht des Beirats besser berücksichtigt werden. Die Regierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zu einer neuen, differenzierteren Definition der Pflegebedürftigkeit bekannt und angekündigt, die Vorschläge des Beirats auf die Gestaltung der Pflegeversicherung und auch die Zusammenhänge mit anderen Leistungssystemen hin zu überprüfen. In unserem am 25. März 2011 debattierten Antrag fordern wir die Regierung dazu auf, den Bundestag darüber zu informieren, zu welchen Ergebnissen sie dabei gekommen ist.

Aus unserer Sicht soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eine ganzheitliche Sicht auf den pflegebedürftigen Menschen mit seinem Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen und notwendige Veränderungen der Pflege einleiten. Die Kosten der Pflege müssen durch solidarische Beiträge weiterhin gesellschaftliche Aufgabe bleiben. Die Regierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der jetzigen Pflegebedürftigen Bestandsschutz garantiert. Unterschiedliche Versorgungssysteme müssen durchlässiger werden und besser zusammenspielen. Überschneidungen mit der Kranken-, Pflege-, Hilfe- und Versorgungsplanung brauchen klare Regelungen. Pflegeberatung und zivilgesellschaftliche Arrangements müssen gestärkt werden.

Wir sind es der älteren Generation schuldig, dass wir für eine gute Pflege sorgen, die eine möglichst hohe Lebensqualität sichert. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es nun an der Zeit, die Weichen dafür zu stellen. Dies gelingt uns nur mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.