Das geltende Recht wird dem Datenbedarf für eine moderne Energiepolitik nicht gerecht, es beruht auf Wirtschaftsstrukturen, Fachbegriffen und Organisationsformen, die teilweise nicht mehr existieren.

Der vorliegende Entwurf eines neuen Energiestatistikgesetzes passt sich an den künftigen Datenbedarf von Bund, Ländern und internationalen Berichtspflichten an. Es erhöht den Kreis der Stromerzeuger, die von Berichtspflichten betroffen sind, reduziert aber auch einige bestehende Berichtspflichten, um keine übermäßige Bürokratiebelastung zu erzeugen.

Künftig bekommt die amtliche Energiestatistik mehr Flexibilität, um selbst und schneller als bisher auf Veränderungen im Energiebereich reagieren zu können. Dazu können künftig auf dem Verordnungsweg Berichtskreise, Merkmale und Berichtszeiträume geändert werden.