Namen zeigen Zugehörigkeit und bedeuten Identifikation. Das Namensrecht in Deutschland ist allerdings sehr restriktiv: Namensänderungen sind nur unter sehr hohen Hürden möglich. Trennungsfamilien, Patchworkfamilien und nationale Minderheiten werden in dem geltenden Rechtsrahmen nicht angemessen abgebildet.

Auch begünstigt das System tradierte Rollenbilder: Noch immer nehmen 75 Prozent aller Frauen bei einer Heirat den Nachnamen ihres Mannes an. Nur etwa zwölf Prozent der Paare entscheiden sich für den Familiennamen der Frau. Echte Doppelnamen für die ganze Familie sind bislang nicht möglich. Dies soll nun geändert werden, die neuen Regeln sollen mehr Freiheit und Flexibilität ermöglichen.

So wird für ein moderneres Familienrecht gesorgt, das sich der Entwicklung in anderen europäischen Staaten anpasst. Künftig soll ein Doppelname für beide Ehegatten und die Kinder möglich sein. Auch können Eltern, egal ob verheiratet oder nicht, den gemeinsamen Kindern einen aus ihren Familiennamen zusammengesetzten Doppelnamen geben und ihren Nachnamen jeweils behalten.

Zur Vermeidung von Namensketten wird der Doppelname auf zwei Namen beschränkt. Auch Namensänderungen bei Scheidungs- und Stiefkindern werden künftig erleichtert.

Namensrechtliche Traditionen der in Deutschland anerkannten Minderheiten werden ebenfalls berücksichtigt, wie bei der sorbischen Minderheit, den Familiennamen nach dem Geschlecht abzuwandeln. Auch der friesischen Volksgruppe soll ermöglicht werden, eine Ableitung vom Vornamen des Vaters und der Mutter als Geburtsname des Kindes zu bestimmen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in dieser Woche beschlossen. Im parlamentarischen Verfahren wurde insbesondere die Möglichkeit für volljährige Kinder erweitert, den Namensänderungen eines Elternteils zu folgen. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen am 1. Mai 2025.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Mit dem heute beschlossenen Gesetz reformieren wir ein veraltetes Namensrecht. Trennungsfamilien, Patchworkfamilien und nationale Minderheiten wie die Sorben und Friesen erhalten durch die neuen Regelungen eine flexiblere Möglichkeit der Namensgestaltung. Als SPD-Bundestagfraktion freut uns besonders, dass wir mit dem neuen Regelwerk einen Beitrag für mehr Gleichberechtigung bei der Namenswahl erreicht haben. Noch immer nehmen 75 Prozent aller Frauen bei einer Heirat den Nachnamen ihres Mannes an. Viele wünschen sich eine Alternative. Echte Doppelnamen für die ganze Familie sind bislang nicht vorgesehen. Dies soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung nun ändern: Künftig soll ein Doppelname sowohl für beide Ehegatten als auch Kinder möglich sein. Der echte Doppelname stärkt so auch die familiäre Einheit, denn er erhöht die Identifikation der Kinder mit den Familienteilen beider Seiten inklusive der Großelterngeneration.“

Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der heute beschlossenen Reform haben wir unser Ziel erreicht, das Namensrecht freier, moderner und toleranter zu machen. Das ist eine gute Nachricht für Millionen von Menschen in unserem Land. Das neue Namensrecht erkennt zum Beispiel die Realität an, dass Ehen auch scheitern können. Wir haben immerhin eine Scheidungsquote in Deutschland von rund 40 Prozent. Für Kinder war die frühere Gesetzeslage in vielen dieser Fälle ungerecht: Wenn ein Elternteil nach der Scheidung wieder zurück zum Geburtsnamen wechselte, konnte das bei diesem Elternteil lebende Kind nur unter sehr hohen Hürden ebenfalls den Namen wechseln. Dies haben wir nun korrigiert.