SPD-Antrag gegen Aufweichen der Mindestlohnregeln

Mindestlohn ohne Wenn und Aber

Seit drei Jahren gilt in Deutschland endlich ein gesetzlicher Mindestlohn. Er beträgt derzeit 8,84 Euro pro Stunde. Damit er auch tatsächlich gezahlt wird, müssen die Arbeitszeiten der Beschäftigten aufgeschrieben werden. Nur so kann bei Überprüfungen durch die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Zolls festgestellt werden, ob Mindestlohn gezahlt wird oder nicht. 

Das Foto zeigt eine ver.di-Demonstration für den Mindestlohn.

Laut DGB gibt es schwarze Schafe unter den Arbeitgebern, die versuchen zu tricksen. Sie lassen geleistete Arbeitsstunden einfach unter den Tisch fallen. Betroffen davon ist vor allem das Gastgewerbe.

Ein Blick in die Wahlprogramme von Union und FDP lässt vermuten, dass die schwarze Ampel aus CDU, CSU, Grünen und FDP die Pflicht, Arbeitszeiten aufzuschreiben, aushöhlen will. Die schwarze Ampel in Schleswig-Holstein hat dazu bereits eine Initiative über den Bundesrat gestartet. Damit wäre es leichter für Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigten – und das sind in erster Linie Frauen – den Mindestlohn vorzuenthalten.

Die SPD-Bundestagsfraktion will verhindern, dass der Mindestlohn so ausgehöhlt wird. Dazu hat sie einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Darin fordert sie von der Bundesregierung, Initiativen zu stoppen, die das Mindestlohngesetz und die Pflicht, Arbeitszeiten zu dokumentieren, aufweichen. Vielmehr soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die  „Finanzkontrolle Schwarzarbeit" die Anzahl der Mitarbeiter bekommt, die in der letzten Wahlperiode vereinbart worden ist. Nur so sei eine wirksame Kontrolle durchzuführen.

Übrigens haben die Kontrollen dazu geführt, dass es im ersten Halbjahr 2017 2433 Ermittlungsverfahren gegeben hat. Arbeitgeber, die beim Mindestlohn betrogen hatten, mussten Bußgelder in Höhe von 19 Millionen Euro zahlen.

Wenn Arbeitgeber beim Mindestlohn tricksen, können Beschäftigte dies bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums melden. Und zwar unter der Telefonnummer 030 60 28 00 28  von Montag bis Donnerstag ab 08:00 bis 20:00 Uhr. 

Antrag: Keine Aufweichung des erfolgreichen gesetzlichen Mindestlohns

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