Info-Blatt der SPD-Fraktion

FAQ zur Arbeitszeitdokumentation beim Mindestlohn

Der flächendeckende Mindestlohn ist ein Meilenstein für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Seit seiner Einführung zum 1. Januar 2015 wurde er von einer lebhaften öffentlichen Debatte begleitet, in der viele Fragen aufgeworfen wurden. Das ist bei einem Projekt dieser Dimension nicht ungewöhnlich. Mit einem Papier gibt die SPD-Bundestagsfraktion Antworten auf die aktuell diskutierten Fragen rund um den Mindestlohn. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Dokumentationspflicht.

Warum ist die Arbeitszeitaufzeichnung wichtig?

Um sicherzustellen, dass der Mindeststundenlohn von 8,50 Euro pro Stunde tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, besteht in bestimmten Branchen die Pflicht, die geleisteten Arbeitszeiten zu notieren.

  • Was muss erfasst werden?

1. Der Beginn der Arbeitszeit (für jeden Arbeitstag).
2. Das Ende der Arbeitszeit (ebenfalls für jeden Arbeitstag).
3. Die Dauer der täglichen Arbeitszeit, also die geleisteten Stunden abzüglich Pausenzeiten. Die konkrete Dauer und Lage der jeweiligen Pausen müssen aber nicht aufgezeichnet werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet unter http://www.der-mindestlohn-gilt.de/ml/DE/Service/Dokumentationspflicht/inhalt.html einen Musterstundenzettel für die Arbeitszeitaufzeichnung an.

  • Was ist bei der Arbeitszeitaufzeichnung noch zu berücksichtigen?
  1. Die Erfassung kann handschriftlich oder maschinell erfolgen. Es ist beispielsweise auch die Nutzung einer App möglich - immer vorausgesetzt, die oben genannten Anforderungen werden erfüllt.
  2. Unterschriften der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmer/-innen sind nicht erforderlich.
  3. Dass die Liste korrekt ist, hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber sicherzustellen.
  4. Die Arbeitszeit muss spätestens eine Woche später dokumentiert sein.
  5. Das Dokument verbleibt beim Unternehmen und muss bei einer Kontrolle durch den Zoll vorgezeigt werden.
  6. Die Arbeitszeitnachweise müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Für wen gilt die Aufzeichnungspflicht?

Bereits vor dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) gab es zahlreiche Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, so dass die Dokumentation der Arbeitszeit weit verbreitet und vielfach in betriebliche Abläufe integriert ist.

  • Wer musste bereits vor dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes die Arbeitszeit erfassen?

Bereits vor dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes mussten beispielsweise geleistete Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen branchenübergreifend notiert werden. Und auch in Branchen, die bereits einen Mindestlohn hatten, ist es für die Arbeitgeber/-innen normal, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aufzeichnen. Die gleiche Aufzeichnungspflicht bestand (nach SGB III) zudem auch schon auch für Wintergeld und Saison-Kurzarbeitergeld.

  • Wer muss die Arbeitszeit nach dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes erfassen?

Neu hinzugekommen sind durch das Mindestlohngesetz Dokumentationspflichten nur in folgenden Bereichen:

  1. Bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer/-innen mit der Ausnahme von allen Minijobbern in privaten Haushalten.
  2. Die Arbeitnehmer der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, die nicht schon über Entsendegesetz (AEntG) und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vor Einführung des Mindestlohngesetzes dazu verpflichtet waren. Zu den betroffenen Branchen zählen das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, die Personenbeförderungsgewerbe, Schaustellergewerbe, der Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft.

Ausgenommen von dieser neuen Regelung sind alle Arbeitnehmer/innen, die ein verstetigtes, regelmäßiges monatliches Entgelt über dem Schwellenwert von 2958 Euro beziehen und deren Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber ihren (Grund-)Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach dem ArbZG nachkommen.

Mehr erfahren im Info-Blatt der SPD-Fraktion:

"Informationen zur Einführung des Mindestlohngesetzes" [pdf, nicht barrierefreies, 5 Seiten]

    • Pressemitteilung
      Nr.
      158
      Massives Lohn- und Sozialdumping schadet Beschäftigten und fairen Arbeitgebern im Transportgewerbe. Mit dem in Deutschland geltenden Mindestlohn kann die Ausbeutung von LKW-Fahrerinnen und Fahrern bekämpft werden. Weitere Maßnahmen müssen folgen, Rückschritte darf es nicht geben, sagt Udo Schiefner.
    • Pressemitteilung
      Nr.
      54
      In der Sondersitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die neue Verkehrskommissarin Violetta Bulc die Bekämpfung des Sozialdumpings im Transportbereich als eines ihrer wichtigsten Ziele genannt. Die SPD hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen, dieser gilt seit dem 1. Januar 2015 und uneingeschränkt auch für den Transportsektor, erklärt Udo Schiefner.
    • Pressemitteilung
      Nr.
      843
      Das Jahr 2015 startet mit einem wichtigen Gesetz: Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Mit 1600 neuen Stellen beim Zoll, einer Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten und einer Mindestlohn-Hotline ist für eine gute Kontrolle des Mindestlohns gesorgt. Das ist wichtig, damit dieser seine Wirkung voll entfalten kann, erklärt Katja Mast.
    • Pressemitteilung
      Nr.
      484
      Die wegen Dumpinglöhnen in Verruf geratene Fleischwirtschaft bekommt ab heute einen branchenweiten Mindestlohntarifvertrag. Die Tarifvertragsparteien haben sich noch vor der Einführung eines von der SPD durchgesetzten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 auf einen branchenspezifischen Tarifvertrag geeinigt. Damit zeigt sich: Das Tarifpaket mit dem Mindestlohn hat Gutes in Gang gesetzt. Die Tarifautonomie wird gestärkt, erklärt Katja Mast.
    • Statement von Katja Mast
      Katja Mast, Sprecherin der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, nimmt Stellung zur repräsentativen Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag des DGB zum Mindestlohn.
    • Statement von Katja Mast
      Soziale Marktwirtschaft braucht mehr ehrliche Arbeit, betont Katja Mast, arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Dokumentationspflichten für den Mindestlohn sind daher notwendig.
    • Interview

      Im Tagesspiegel-Interview spricht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles über Mindestlohn-Kontrollen, neue Arbeitsschutz-Vorgaben und den Umgang mit Pegida-Sympathisanten.