Das Recht, seinen Glauben frei zu wählen, wechseln und ausüben, aber auch keinen Glauben ausüben zu können, steht in immer mehr Staaten unter Druck. Als Menschenrecht darf die Religionsfreiheit nicht durch staatliche Gesetze oder Regelungen eingeschränkt werden.
Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU unterstützen die Bundesregierung deshalb darin, im Rahmen bilateraler Gespräche und multilateraler Dialogforen immer wieder auf das Recht zur freien Religionsausübung hinzuweisen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Partnern in der Europäischen Union auf Verletzungen der Religionsfreiheit zu reagieren und die deutsche Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 für den Schutz und die Förderung der Religionsfreiheit zu nutzen.
Die Fraktionen regen außerdem an, das Thema „Religion und Entwicklung“ stärker in der Zusammenarbeit zu verankern und die „Internationale Partnerschaft für Religion und nachhaltige Entwicklung“ (PaRD) zu einer beratenden Plattform weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus fordern die Abgeordneten von SPD und Union die Bundesregierung auf, das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Deutschland gegen jegliche Art von Extremismus zu verteidigen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und die Auseinandersetzung über religiös motivierten Extremismus durch politische Bildung und Auf-klärung intensiv zu führen.