Dabei weist die Fraktion aber auf weitere Ansätze und Maßnahmen zur Verhütung und Be-kämpfung von Menschenhandel hin. Opferschutz und Prävention sollen sowohl auf der Ebene der Europäischen Union (EU) als auch der der Mitgliedstaaten noch stärker betont und einen Schwerpunkt der künftigen Richtlinie bilden. Auf EU-Ebene soll dafür Sorge getragen werden, dass für Opfer von Menschenhandel nicht nur während der Dauer eines Strafverfahrens, in dem sie Zeuge sind, sondern auch danach ein Aufenthaltstitel vorgesehen wird. Zudem soll in Deutschland dafür Sorge getragen werden, dass die Regelung des vorübergehenden Aufenthaltstitels von einer Kann- in eine Soll-Vorschrift geändert wird.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, hierauf bei den weiteren Verhandlungen im Rat sowie mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament hinzuwirken. Die Bundesregierung wird darüber hinaus auch aufgefordert, das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels zügig zu ratifizieren und umzusetzen.