Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf, der am Mittwoch beschlossen wurde, werden – teilweise auf Grundlage der Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) - die Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete reformiert.
Bisher können lediglich Verstöße gegen die Anzeigepflicht von anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften mit einem Ordnungsgeld sanktioniert werden. Für Verstöße gegen die Anzeigepflicht von anzeigepflichtigen Spenden oder gegen das Annahmeverbot von unzulässigen Zuwendungen oder Vermögenvorteilen waren Ordnungsgelder bisher nicht vorgesehen sind. Diese Regelungslücke wird jetzt geschlossen.
Ordnungsgelder dürfen künftig auch dann verhängt werden, wenn Mitarbeiter*innen von Abgeordneten unzulässig beschäftigt sind, etwa im Falle des rechtswidrigen Mitarbeitereinsatzes im Wahlkampf – eine Maßnahme, die auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. September 2017 zurückgeht.
Eine weitere Änderung betrifft die Lebensläufe von Abgeordneten: Bei beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten darf eine Mitgliedschaft im Bundestag nicht angegeben werden. Um jedoch größere Lücken in den Lebensläufen der Abgeordneten zu vermeiden, soll künftig nur der missbräuchliche Hinweis unzulässig sein. Zudem soll die Druckversion des Amtlichen Handbuchs des Deutschen Bundestages abgeschafft werden.