Die Novellierung des Gesetzes gewährleistet, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem erhebliche Beeinträchtigungen durch Flüge auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen wird. Insbesondere beim Lärmschutz trägt sie dazu bei, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohnenden und denen der Luftverkehrswirtschaft zu erwirken. Ebenfalls wird in dem Zusammenhang sichergestellt, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse, zum Beispiel Krankenhäusern, weiterhin genutzt werden können.

Deutsche Luftfahrtunternehmen und das Luftfahrtbundesamt nehmen zukünftig unabhängige Stichprobenkontrollen vor, um zu prüfen, ob das Luftfahrtpersonal unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol, oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Durch einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand ist es nunmehr möglich, dem kontrollierten Personal beim geringsten Anzeichen von Alkohol- und Drogenkonsum sowie Medikamentenmissbrauch das Weiterfliegen zu untersagen. Daneben werden die Anlaufstellen für suchtkranke Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gestärkt. Mit Einführung einer flugmedizinischen Datenbank, unter Gewährleistung deutscher Datenschutzstandards, wird dabei auch die Vorgabe einer EU-Verordnung umgesetzt.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Durch die Einführung stichprobenhafter Kontrollen auf Drogenkonsum bei Piloten soll die Sicherheit im Luftverkehr erhöht werden. Auch soll das Führen eines Luftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss oder Medikamentenmissbrauch untersagt werden.