Wir investieren unter anderem in digitale Hilfsangebote, bessere Prozessbegleitung, Unterstützungsangebote und Präventionskampagnen. Wir fördern den Ausbau sowie die Sanierung von Frauenhäusern. Allein dafür nehmen wir 150 Millionen Euro in die Hand. Darüber hinaus haben wir auch beschlossen, dass es einen Rechtsanspruch geben wird für Frauen, die einen Platz in einem Frauenhaus brauchen.
Das Bundeskabinett hat zudem die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz beschlossen. Diesen Gesetzentwurf werden wir jetzt im Parlament beraten. Das Recht muss Tätern effektiv Grenzen aufzeigen. Deswegen soll künftig in Hochrisikofällen eine Fußfessel gerichtlich angeordnet werden können, durch die Betroffene, wenn sie das wollen, auch vor einer Annäherung des Täters gewarnt werden können. Darüber hinaus wollen wir für einen nachhaltigen Schutz verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter einführen.