Das Attentat in Solingen ist nachhaltig erschütternd. Die SPD-Fraktion fühlt mit den Opfern, ihren Angehörigen und all jenen, die durch die Tat an Leib und Seele versehrt wurden. Es ist die dringende Verantwortung der Politik, alles daran zu setzen, dass sich eine solche Tat nicht wiederholt.
Mit einem Sicherheitspaket zieht die Regierungskoalition die nötigen Konsequenzen. Die Gesetze aus dem Paket wurden in dieser Woche erstmals beraten. Diese betreffen insbesondere drei Bereiche:
Waffenrecht:
- Damit Extremist:innen und Terrorist:innen nicht in den Besitz von Waffen kommen und leichter entwaffnet werden können, werden die gesetzlichen Regelungen erneut verschärft. Künftig werden weitere Behörden – wie Bundespolizei (BPOL), Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt – abgefragt, wenn es um Erteilung oder Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis geht
- Eingeführt werden soll ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen. Auch in Bussen und Bahnen gilt künftig ein Messerverbot. Die Bundesländer werden ebenfalls ermächtigt, Messerverbote an Bahnhöfen und im gesamten öffentlichen Nahverkehr zu verhängen. Außerdem wird der Umgang mit gefährlichen Springmessern generell verboten.
Extremismus- und Terrorismusbekämpfung:
- Bei der Terrorismusbekämpfung brauchen die Behörden polizeiliche Befugnisse, die modern und sachgerecht sind und in die digitale Welt passen. Deshalb soll das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus und beim Schutz von Verfassungsorganen mit zeitgemäßen Befugnissen ausgestattet werden, ebenso die Bundespolizei u.a. beim Grenzschutz.
- Dazu gehört etwa die Befugnis, biometrische Daten wie z.B. Lichtbilder mittels automatisierter technischer Verfahren mit Internetdaten (z.B. soziale Medien) abzugleichen. So sollen mutmaßliche Terrorist:innen und Tatverdächtige identifiziert, lokalisiert und Tat-Täter-Zusammenhänge erkannt werden.
- Auch soll die automatisierte Datenanalyse für BKA und Bundespolizei erleichtert werden. Damit können die Behörden dann bereits im polizeilichen Informationssystem oder Informationsverbund vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auswerten. In Zeiten von Digitalisierung und wachsender Datenmenge ist dies erforderlich. Der Bundesverfassungsschutz erhält für Finanzermittlungen im Bereich Terrorismus weitere Befugnisse.
Aufenthaltsrecht:
- Das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Wer anderes fordert, verkennt den Anspruch unseres Grundgesetzes, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wir werden weiterhin Menschen, die Schutz brauchen, Schutz geben. Damit wir das können, müssen wir jedoch auch wissen, wer zu uns kommt und dafür sorgen, dass der Schutz nicht ungerechtfertigt beansprucht wird.
- Zukünftig soll die Schutzanerkennung verweigert oder aberkannt werden, wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden. Es wird klargestellt, dass Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen.
- Ausweisungen sollen erleichtert werden, wenn bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs erfolgten. Künftig erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Befugnis, einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet durchzuführen, um die Identität von Schutzsuchenden festzustellen. Schutzsuchende, für die laut Dublin-Regelung ein anderer europäischer Staat zuständig ist, sollen künftig keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Mitgliedsstaat der Rückübernahme zugestimmt hat.