Weniger Einkommensteuer
Wir entlasten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei der Einkommensteuer. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro pro Jahr. Damit wird sichergestellt, dass das Existenzminimum, also das, was man mindestens zum Leben braucht, steuerfrei bleibt.
Die Effekte der kalten Progression werden ausgeglichen. Sie entstehen durch das Zusammenspiel von Einkommensteuertarif, Lohnerhöhungen und Inflation: Durch eine Lohnsteigerung in Höhe der Inflationsrate steigt auch die durchschnittliche Steuermehrbelastung. Man hat also real weniger Geld im Portemonnaie. Um diesen Effekt auszugleichen, wird der Einkommensteuertarif für 2019 und 2020 um die Höhe der Inflation abgesenkt. Heimliche Steuererhöhungen werden so ausgeschlossen.
Soli fällt weg – außer bei Spitzeneinkommen
Ab dem 1. Januar 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für fast alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – außer bei Spitzenverdienst. Für 90 Prozent derer, die den Soli auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, fällt er vollständig weg. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise. Familien mit zwei Kindern beispielsweise werden bis zu einem Bruttolohn von etwa 151.000 Euro keinen Soli mehr zahlen. Das verschafft vielen Menschen mehr finanzielle Spielräume. Nur die oberen 3,5 Prozent der Menschen mit Spitzeneinkommen zahlen den Soli in voller Höhe weiter. Das ist gerecht.
Halbehalbe bei Kassenbeiträgen
Seit dem 1. Januar 2019 zahlen Arbeitgeber wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wie die Beschäftigten. Das entlastet alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei Rentnerinnen und Rentnern wird der Zusatzbeitrag zur Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Gleichzeitig ist auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Punkte auf 2,5 Prozent gesenkt worden.
Auch Selbständige mit wenig Einkommen werden entlastet: Für sie sinkt der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung um mehr als die Hälfte auf weniger als 160 Euro.
Unterstützung für Familien
Das Kindergeld ist Mitte 2019 um 10 Euro gestiegen, für 2021 ist eine weitere Erhöhung um 15 Euro vorgesehen. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben, 2019 und 2020 um jeweils 192 Euro.
Davon profitieren fast 18 Millionen Kinder und ihre Eltern. Familien, in denen trotz Arbeit das Geld knapp ist, erhalten einen höheren Kinderzuschlag. Außerdem bekommen deutlich mehr Eltern – vor allem auch Alleinerziehende – einen Anspruch auf diese Unterstützung. Bedürftige Familien bekommen mehr Geld für Bildung und Teilhabe ihrer Kinder. Kita-Gebühren haben wir für diese Familien abgeschafft. Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum.
Entlastung von Geringverdienenden
Besondere Unterstützung erhalten zudem Geringverdienende: Wer monatlich zwischen 450 und 1.300 Euro brutto verdient, zahlt seit Juli 2019 verringerte Arbeitnehmerbeiträge für die Sozialversicherung. Und anders als bisher gibt es trotz geringerem Rentenbeitrag den vollen Rentenanspruch. Menschen mit Midijob, die 850 Euro im Monat verdienen, bleiben allein durch diese Maßnahme mindestens 270 Euro mehr pro Jahr.
Um die Situation in der Pflege zu verbessern, wird der Pflegebeitrag um 0,5 Prozentpunkte erhöht. Unter dem Strich aber haben Familien und Beschäftigte vor allem mit Kindern mehr Netto vom Brutto.