Rund 800 Integrationsbetriebe beschäftigen bundesweit etwa 22.500 Menschen, circa 10.500 von ihnen sind Menschen mit Behinderungen. Die Integrationsbetriebe sind für die Beschäftigten mit Behinderungen Arbeitsstellen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Integrationsbetriebe bieten in vielen Branchen wie in der Gastronomie (16 Prozent), in der Industrieproduktion (elf Prozent) und im Handwerk (zehn Prozent) ihre Dienstleistungen an. Ihre durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei 23 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie beschäftigen dauerhaft einen Anteil von 25 bis 50 Prozent von Menschen mit Behinderungen.

 

Aufgabe der Integrationsbetriebe ist es, Menschen mit Behinderungen auszubilden, zu beschäftigen, arbeitsbegleitend zu betreuen und/oder sie auf Arbeitsplätze in anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten. Das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Inklusion im Arbeitsleben voranzutreiben, wird von den Integrationsbetrieben seit Jahren vorbildlich umgesetzt. Sie werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziell gefördert. Diese müssen Betriebe bezahlen, wenn sie nicht ausreichend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Personenkreis erweitern

Mit ihrem Antrag fordern die Fraktionen von Union und SPD die Bundesregierung auf, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsbetriebe zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und eine effiziente Anschubfinanzierung zu gewährleisten. Für mehr Arbeitsplätze in Integrationsbetrieben sollen in den nächsten drei Jahren 150 Millionen Euro aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe bereitgestellt werden.

Zudem soll geprüft werden, ob der Personenkreis der in Integrationsbetrieben Beschäftigten um Langzeitarbeitslose und langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen erweitert werden kann. Der Beschäftigungsumfang, ab dem Integrationsämter Hilfe im Arbeitsleben leisten können, soll von 15 auf zwölf Stunden wöchentlich herabgesenkt werden, um auch Menschen mit psychischen Behinderungen an eine Beschäftigung heranführen zu können. Zudem sollen die Integrationsbetriebe in Inklusionsbetriebe umbenannt werden. In den Betrieben sollen die Gesundheitsförderung ausgebaut und die Weiterbildung verbessert werden.