Aufgabe der Integrationsbetriebe ist es, Menschen mit Behinderungen auszubilden, zu beschäftigen, arbeitsbegleitend zu betreuen und/oder sie auf Arbeitsplätze in anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten. Das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Inklusion im Arbeitsleben voranzutreiben, wird von den Integrationsbetrieben seit Jahren vorbildlich umgesetzt. Sie werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziell gefördert. Diese müssen Betriebe bezahlen, wenn sie nicht ausreichend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Personenkreis erweitern
Mit ihrem Antrag fordern die Fraktionen von Union und SPD die Bundesregierung auf, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsbetriebe zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und eine effiziente Anschubfinanzierung zu gewährleisten. Für mehr Arbeitsplätze in Integrationsbetrieben sollen in den nächsten drei Jahren 150 Millionen Euro aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe bereitgestellt werden.
Zudem soll geprüft werden, ob der Personenkreis der in Integrationsbetrieben Beschäftigten um Langzeitarbeitslose und langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen erweitert werden kann. Der Beschäftigungsumfang, ab dem Integrationsämter Hilfe im Arbeitsleben leisten können, soll von 15 auf zwölf Stunden wöchentlich herabgesenkt werden, um auch Menschen mit psychischen Behinderungen an eine Beschäftigung heranführen zu können. Zudem sollen die Integrationsbetriebe in Inklusionsbetriebe umbenannt werden. In den Betrieben sollen die Gesundheitsförderung ausgebaut und die Weiterbildung verbessert werden.