Anti-Doping-Gesetz kommt

Maßnahmen im Kampf gegen Doping bündeln

Ein am 13. November beschlossenes Gesetz bündelt die wesentlichen Anti-Doping-Maßnahmen im Sport und enthält wesentliche Neuerungen, insbesondere neue Straftatbestände.

So werden u. a. die bisher im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelten Verbote und Strafbewehrungen in das Anti-Doping-Gesetz überführt, die bisher im AMG geregelten Verbote durch neue Tatbegehungsweisen und durch die ausdrückliche Erfassung auch von Dopingmethoden erweitert. Das Anti-Doping-Gesetz schützt den fairen organisierten Wettkampf im Leistungssport, die Integrität des Sports und die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler.

Schwerpunkte des Gesetzes sind das Verbot von Dopingmitteln und die Anwendung von Dopingmethoden sowie das Verbot von Selbstdoping in einem Wettbewerb des organisierten Sports. Bislang war es nur im Sportsverbandsrecht möglich, Doping am eigenen Körper zu verfolgen. Die sportinterne Dopingbekämpfung wird mit dem Gesetz unterstützt, und die Sportgerichtsbarkeit bleibt gewahrt. In Kombination mit einer verbesserten finanziellen Förderung und mehr Prävention bildet das Gesetz die Grundlage für einen erfolgreichen Spitzensport in Deutschland.

Neben dem strafbewehrten Verbot des Selbstdopings werden eine neue Ermächtigung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an die NADA eingeführt sowie Vorschriften für die NADA zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten.

Michaela Engelmeier, sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, und Dagmar Freitag (SPD), Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag, konstatieren: „Wir haben Anregungen und Kritik aus dem Sport, vom Bundesrat und den Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung am 17. Juni 2015 aufgenommen. Denn auch die öffentliche Anhörung des Sportausschusses hat nochmal klar verdeutlicht, wie wichtig ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz ist. Nur mit vereinten Kräften kann es gelingen, den Kampf gegen Doping zu gewinnen. Fairness und die Integrität des Wettbewerbs bilden die Existenzgrundlage des Sports.“

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      Nr.
      821
      Der Gesetzentwurf für ein Anti-Doping-Gesetz im Sport wurde heute in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedet. Er enthält zahlreiche strafrechtliche Regelungen und unterstützt den Sport in seinem Kampf gegen Doping, erklären Michaela Engelmeier und Dagmar Freitag.
    • Pressemitteilung
      Nr.
      814
      Deutschland will die Olympischen und Paralympischen Spiele in Hamburg. In der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2016 hat die SPD-Bundestagsfraktion deshalb durchgesetzt, die Bundeszuschüsse für die Olympiabewerbung der Hansestadt wieder im Bundeshaushalt zu verankern. Um die deutschen Medaillenchancen generell zu optimieren, werden drei Millionen Euro für das Deutsche Forschungszentrum für Leistungssport bereitgestellt. Überdies wird es eine mit insgesamt zehn Millionen Euro unterlegte Neuauflage des Hilfefonds für die Dopingopfer des DDR-Regimes geben. Zudem fließen im kommenden Jahr drei Millionen Euro in die auswärtige Kultur- und Sportpolitik, erklären Johannes Kahrs und Martin Gerster.
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      812
      Der Haushaltsausschuss hat in seiner Bereinigungssitzung zusätzliche Mittel für den Sport beschlossen: zehn Millionen Euro für einen Hilfefonds Doping-Opfer, drei Millionen Euro für die Förderung des Spitzensports, des internationalen Sports und zehn Millionen Euro für die Olympiabewerbung, erklären Michaela Engelmeier und Matthias Schmidt.
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      Es ist soweit: Nun starten die parlamentarischen Beratungen für ein Anti-Doping-Gesetz, das den fairen organisierten Wettkampf im Leistungssport, die Integrität des Sports und die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler schützt. Erstmals bündelt eine Rechtsgrundlage die unterschiedlichen Maßnahmen im Kampf gegen Doping.
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      Nach jahrzehntelangem Streit ist endlich der Durchbruch im Kampf gegen Doping gelungen: Deutschland bekommt ein Anti-Doping-Gesetz. Es dient der Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben.