Diese Leistungen dienen der Umsetzung des Prinzips „Rehabilitation vor Rente“. Eine Rente soll daher grundsätzlich erst gezahlt werden, wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Ältere Versicherte haben einen höheren Bedarf an Leistungen zur Teilhabe.  Demografiebedingt steigt deshalb die Nachfrage.  Jedoch reichen die Finanzmittel dafür nicht aus. Sie sind bisher an die Entwicklung von Bruttolöhnen und -gehältern gekoppelt.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, den demographischen Wandel bei den Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe in der gesetzlichen Rentenversicherung besser zu berücksichtigen. Dazu soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, der gemäß des Vorschlags der Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung die demografische Entwicklung und die längere Lebensarbeitszeit in den Rentenanpassungsmechanismus einbezieht. Die Ausgaben für Rehabilitationsleistungen sollen anhand objektiver Kriterien ermittelt werden. Zudem sind bestehende Präventionsleistungen weiter zu entwickeln.