Davon hat die Regierung 28 Anträge zurückgestellt. Eine Reihenfolge, nach der die Zeugen geladen werden, hat der Untersuchungsausschuss nicht beschlossen. Sollte in der kommenden Sitzung des Ausschusses in der Haushaltswoche im Januar keine Einigung erzielt werden, so greift das Reißverschlusssystem für die Zeugenladung. Dies bedeutet, dass der/die erste Zeuge/in von den Regierungsfraktionen benannt wird und der/die darauf folgende von der Opposition. Die Befragungen wichtiger Zeugen werden, wie von SPD und Grünen gefordert, öffentlich stattfinden. Nur wenn es um konkrete militärische Vorgänge geht, tagt der Untersuchungsausschuss nicht öffentlicht. Insgesamt sollen bislang 50 Zeugen befragt werden. Die Arbeit des Untersuchungsaueschusses wird wenigstens ein Jahr in Anspruch nehmen.

Bereits im Januar will die SPD, dass Verteidigungsminister Guttenberg und die Kanzlerin dem Ausschuss Rede und Antwort stehen. Und das möglichst noch vor der Afghanistan-Konferenz in London am 28. Januar. Auch sollen der von Guttenberg entlassene ehemalige Generalinspektor Wolfgang Schneiderhan sowie der ebenfalls von ihm geschasste ehemalige Staatssekretär Peter Wichert zu den Vorgängen am und nach dem 4. September, aber auch zu denen nach dem Amtsantritt von Guttenberg, befragt werden. Außerdem will die SPD den ehemaligen Verteidigungsminister Franz Josef Jung, der als Arbeitsminister am 27. November auf Grund der Kundus-Vorgänge zurücktreten musste, und Oberst Georg Klein, der den Luftangriff am 4. September befohlen hatte, im Untersuchungsausschuss anhören. Zudem will die SPD gemeinsam mit den Grünen beantragen, dass die Bundesregierung dem Parlament endlich einen eigenständigen Bericht über die Vorgänge um den Luftangriff bei Kundus vorlegt. Diesen sei laut Arnold die Kanzlerin trotz Ankündigung lange genug schuldig geblieben.

Rainer Arnold geht es unter anderem darum, die Frage zu klären, warum Guttenberg, wenn er nach eigenen Bekunden am 06. November sowohl den Com-ISAF-Bericht als auch den des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes gelesen hat, danach behauptet hat, der Luftangriff im Kundus sei militärisch angemessen und notwendig gewesen. Schließlich wird in beiden Berichten von Fehlern der Einsatzleitung und von zivilen Opfern berichtet. Welche neuen Erkenntnisse führten dazu, dass zu Guttenberg am 3. Dezember gegenüber dem Parlament eine andere Bewertung der Vorgänge vom 4. September vornahm? Des Weiteren wird im Untersuchungsausschuss darum gehen, ob es tatsächlich einen angeordneten Strategiewechsel im Kanzleramt zur Bekämpfung von Aufständischen in Afghanistan gab. Es müsse geklärt werden, ob das gezielte Töten von Taliban genehmigt war, ohne, dass konkrete Kampfhandlungen vorangegangen waren. Denn das wäre durch das ISAF-Mandat der Bundesregierung nicht gedeckt.