Das Kindergeld wird ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angepasst (2019 und 2020 um jeweils 192 Euro).

Und es wird sichergestellt, dass das Existenzminimum auch weiterhin steuerfrei bleibt. Das geschieht, indem der Grundfreibetrag von derzeit 9000 Euro angehoben wird (2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro). Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro hat von 2020 an 454 Euro mehr pro Jahr.

Zusätzlich sorgt die Koalition dafür, dass Lohnsteigerungen auch wirklich im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Steuerliche Mehreinnahmen werden genutzt, um die „kalte Progression“ (höhere Steuern aufgrund höherer Löhne) durch Anpassung des Steuertarifs auszugleichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. So werden die verfügbaren Einkommen von allen Familien gestärkt.

Das sind erste wichtige Bausteine für ein solidarisches Land und den Zusammenhalt der Gesellschaft. Hinzu werden unter anderem die Erhöhung des Kinderzuschlages kommen, der Abbau von Kitagebühren ebenso wie der Abbau des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Zahlerinnen und Zahler. Kinder sollen die besten Chancen für ihre Zukunft bekommen, und ihre Eltern sollen sie dabei bestmöglich unterstützen können.