Der Ausbau der Kinderbetreuung ist in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD intensiv diskutiert worden. Neben dem Ausbau von Betreuungsangeboten spielt in den Koalitionsgesprächen vor allem die Qualität der Einrichtungen eine Rolle, die rechtlich über ein Qualitätsgesetz abgesichert werden könnte. Ziel sei es, Fragen der Personalausstattung, Qualifikation und Weiterbildung der Fachkräfte sowie der Sprachbildung zu regeln, hieß es aus der Arbeitsgruppe zur Familienpolitik. Denn ein schneller Ausbau darf jetzt nicht zu Lasten von Erzieherinnen und Erziehern gehen, die eine anstrengende und sehr verantwortungsvolle Arbeit leisten.
Die SPD will außerdem den Rechtsanspruch stufenweise auf einen Ganztagsanspruch ausbauen. Denn Betreuungsangebote, die Familien nur wenige Stunden am Tag unterstützen, ermöglichen Eltern ihre berufliche Tätigkeit oft nur unter großem Stress und in Teilzeit. Umfragen unter Eltern haben zuletzt jedoch gezeigt, dass vor allem Mütter gern mehr arbeiten würden als eine Teilzeitstelle es ermögliche, Väter hingegen gern weniger als in Vollzeit. Das zeigten unter anderem die Ergebnisse der Studie „Frauen auf dem Sprung“ (2013) von Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung. Kinderbetreuungsangebote, die Frauen und Männern beispielsweise eine 30-Stunden-Stelle und mehr Flexibilität ermöglichen, sind daher notwendig um die Bedürfnisse junger Familien anzuerkennen.
Angebote decken tatsächliche Nachfrage bislang nicht
Medienberichte, die von einer Übererfüllung des Kita-Ausbaus sprechen, sind kritisch zu betrachten. Nicht nur, weil ein Betreuungsplatz nicht immer die Art von Angebot ist, die eine Familie tatsächlich braucht. So sprach die FAZ unter Berufung auf das Familienministerium vor wenigen Tagen von mehr als 800.000 bestehenden Betreuungsplätzen, während Sozialwissenschaftler eine Differenz von mehr als 200.000 Plätzen zu dieser Zahl angaben. Die Zahl, die vom Ministerium kurz vor der Bundestagswahl vermeldet worden war, beinhaltet jedoch auch Angebote, die erst in der Entstehung sind und bezieht Tageseltern mit einer durchschnittlichen Betreuungszahl von fünf Kindern mit ein, die jedoch oft deutlich weniger Kinder betreuen. Zudem muss der regionale Betreuungsbedarf berücksichtigt werden, der insbesondere in Städten bei 50 bis 70 Prozent liegt und noch lange nicht versorgt werden kann.
Weiterhin kritisierte der FAZ-Bericht Betreuungsinvestitionen des Bundes, die für unklare Qualitätsverbesserungen ausgegeben werden sollten. Diese Beträge sind jedoch seit Langem Bestandteil der Ausbauförderung und reguläre Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kitas. Über eine tatsächliche Qualitätsoffensive für Kindertagesbetreuung werden erst die abschließenden Koalitionsgespräche und die Familienpolitik einer neuen Bundesregierung entscheiden können.
SPD treibt Betreuungsausbau voran
Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen damit ihren Kurs fort, Betreuungsangebote vorausschauend zu verbessern, denn die Nachfrage nach guter und ganztägiger Betreuung wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Schon 2007 hat die SPD in der großen Koalition erfolgreich verhandelt und gegen den Widerstand von CDU und CSU den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag eines Kindes durchgesetzt. Der Rechtsanspruch ist seither ein wichtiges Instrument zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Kitas gewesen. Ohne die zukunftsorientierten Konzepte der SPD-Bundestagsfraktion läge das Betreuungsangebot für Kinder heute deutlich hinter den Bedürfnissen von Familien zurück.
Frühkindliche Bildung für gerechte Chancen
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das den Ausbau der Kindertagesbetreuung in einen rechtlichen Rahmen stellt, trat im Dezember 2008 in Kraft. Ziel war es, den Ausbau der Betreuungsangebote zu beschleunigen und damit Eltern bessere Wahlmöglichkeiten für Familien- und Berufsleben zu geben. Der im Gesetz enthaltene Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kleinkinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Gleichzeitig führte die schwarz-gelbe Bundesregierung das Betreuungsgeld ein, das von der SPD scharf kritisiert wurde. Die SPD sieht eine frühkindliche Bildung in guten Betreuungsangeboten als wichtiges Instrument, um Kindern gerechte Bildungschancen zu ermöglichen.