„Das Urteil des BGH stellt klar: Radfahrer, die keinen Helm tragen, sind nicht automatisch mitschuldig an möglichen Kopfverletzungen.
Damit gibt es keine gesetzliche Helmpflicht per Gerichtsurteil.
Es ist gut, wenn immer mehr Fahrradfahrer Helm tragen, das sollte aber jeder selbst entscheiden.“