Mit der Verordnung über Transparenz und Integrität der europäischen Großhandelsmärkte für Elektrizität und Gas (REMIT) vom Oktober 2011 hat die Europäische Kommission einen wichtigen und richtigen Schritt zur Herstellung von Transparenz unternommen. Die REMNIT-Verordnung verbietet u. a. Insiderhandel und Marktmanipulation. Außerdem werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung festzulegen.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas greift diese der Durchführungsakte der EU-Kommission zur Umsetzung der Transparenzstelle vor. Deshalb fordert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (Drs. 17/11401) die Koalition auf, die Einrichtung einer nationalen Markttransparenzstelle zurückzustellen. Die Bundesregierung soll ihre Position zu einer transparenten Preisbildung auf den Energiegroßhandelsmärkten in die Durchführungsakte zur EU-REMIT-Verordnung einbringen und erst im Anschluss in einem nationalen Gesetzgebungsverfahren eventuell noch vorhandene Lücken bei Transparenz und Überwachung schließen. Dabei soll die Regierung dafür sorgen, dass für die meldepflichtigen Unternehmen keine Doppelstrukturen und damit vermeidbare Kosten aufgezwungen werden. Außerdem sollen Erzeugungsanlagen erst ab einer Größe von 50 Megawatt in das Regelwerk einbezogen werden. Die Martktransparenzstelle und das dafür notwendige Personal soll in die Strukturen und Arbeitsabläufe des Bundeskartellamtes integriert werden. Ebenso soll eine umfassende Überwachung des Kraftstoffmarktes vorgesehen und Verdachtsmomenten auf Missbrauch einer makrtbeherrschenden Stellung soll unverzüglich nachgegangen werden.