Am Donnerstag hat das Parlament in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf beschlossen, dessen Ziel die nationale Umsetzung einer Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen ist (Drs. 18/9757). Das soll eine Alternative zur Untersuchungshaft sein. 

Hierbei sollen verbindliche Regeln festgelegt werden, nach denen ein Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat als Alternative zur Untersuchungshaft erlassene Entscheidung als Überwachungsmaßnahmen anerkennt, die einer natürlichen Person auferlegten Maßnahmen überwacht oder die betroffene Person bei Verstößen eben gegen diese Maßnahmen dem Anordnungsstaat übergibt.