Die Angebote werden oftmals unter Druck aufgrund mangelnder Zeit zur Entscheidung und wegen eines schlechten Gewissens zu wenig für die eigene Gesundheit zu tun auf Empfehlung des Arztes angenommen und teuer aus eigener Tasche bezahlt. Dabei sind die IGe-Leistungen oftmals nicht nötig, wenn nicht sogar überflüssig. Das fehlende Fachwissen der Verbraucher wird hierbei ausgenutzt.

Dirk Heidenblut, Bundestagsabgeordneter der SPD, machte noch einmal deutlich, dass der Markt der IGe-Leistungen bislang nicht reguliert sei. Die SPD-Bundestagsfraktion habe in der 17. Legislaturperiode zum Thema „Individuelle Gesundheitsleistungen eindämmen“ einen Antrag eingebracht. Leider sei das Thema momentan mit der CDU/CSU nicht zu verhandeln, da es nicht Grundlage im Koalitionsvertrag sei. Trotzdem handele es sich um ein zentrales Thema in der Verbraucherpolitik, das jede Verbraucherschicht betreffe.

IGe-Leistungen seien für die Ärzteschaft von wirtschaftlichem Vorteil, so Kai-Helge Vogel, Leiter des Teams Gesundheit im Bereich Verbraucherpolitik der Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie seien inzwischen ein fester und immer weiter wachsender Bestandteil der Einnahmen der Ärzte, für dessen Verkauf die Ärzte sogar durch Zeitschriften, Agenturen und im Internet gezielt geschult würden. Leistungsangebote dürften auch selbst entwickelt und verkauft werden. Es handele sich um einen Umsatz von ca. 1 Milliarde Euro im Jahr.

Laut Herrn Vogel sei es notwendig durch Forschung über die Wirksamkeit der Leistungen nach solchen, die medizinisch sinnvoll und empfehlenswert seien und solchen, deren Nutzen bislang nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte, zu unterteilen. Erst recht, da Verbraucherbeschwerden bei der Bundesärztekammer bezüglich IGe-Leistungen oftmals nicht wirklich ernst genommen würden. Daher seien auch die Krankenkassen in der Pflicht, ihre Patienten umfassend aufzuklären und außerdem die Aufnahme von Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht unnötig zu verschleppen.

Christiane Grothe von der Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen machte auf die Verbraucherwebsite „IGeL-Ärger“ aufmerksam, die seit September 2014 online ist. Betroffene könnten sich hier über angebotene Leistungen informieren, Fragen stellen sowie von ihren Erfahrungen beim Arzt oder im Krankenhaus berichten oder sich beschweren. Die Seite sei bereits 25.000 Mal aufgerufen worden und habe 600 Beschwerden aufgenommen. Insbesondere die Drucksituation, unter denen die IGe-Leistungen gekauft würden, war den Verbrauchern Anlass zur Beschwerde. Die Informationszeit über den tatsächlichen Nutzen der Leistungen sei unangemessen kurz. Trotzdem sähen 31 Prozent der Betroffenen von einem Arztwechsel ab.
Verschiedene Ärzteverbände sähen sich inzwischen in der Pflicht, sich kritisch mit den IGe-Leistungen auseinander zu setzen. Auch auf dem Deutschen Ärztetag 2006 habe das Thema auf der Tagesordnung gestanden.