Das verhindert die Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Imkerinnen und Imker können Schadenersatzansprüche gegenüber Verursacherinnen und Verursachern von gentechnisch verunreinigtem Honig schwerer geltend machen. In einem gemeinsamen Antrag fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, den Vorschlag der EU-Kommission abzulehnen. Honig, der Pollen von Genveränderten Organismen enthält, muss klar gekennzeichnet werden. Die Art der Kennzeichnung soll mit Imker- und Verbraucherverbänden erarbeitet werden. Imkereien müssen mit bundesweiten Regelungen vor GVO-Verunreinigungen des Honigs geschützt werden.