Außerdem sollen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Paul-Ehrlich-Institut künftig auf der Grundlage eigener Risikobewertung erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor unvertretbaren Risiken ergreifen, die von einem Medizinprodukt ausgehen.

Sie können dann die Bereitstellung des Produkts auf dem nationalen Markt untersagen, das Produkt zurückrufen oder vom Markt nehmen. Bislang waren die Bundesländer zuständig.