Abgeordnetenbestechung

Jahrelang haben sich die Bundestagsfraktionen von Union und FDP dagegen gesträubt, Abgeordnetenbestechung unter Strafe zu stellen. Damit stand Deutschland in dieser Frage auf einer Stufe mit Staaten wie Nordkorea, dem Sudan oder Syrien. Zu Beginn der vergangenen Wahlperiode hat der Bundestag auf Druck der SPD-Fraktion ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Damit ist nicht mehr nur der Kauf oder Verkauf von Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen strafbar. Jeder „ungerechtfertigte Vorteil“, den ein Abgeordneter für eine Gegenleistung annimmt oder bietet, ist laut der neuen Regelung gesetzeswidrig.

Karenzzeiten für Spitzenpolitiker

Ein weiteres wichtiges Anliegen der SPD-Fraktion war es, den Übergang von ehemaligen Regierungsmitgliedern in die Wirtschaft angemessener zu regeln. Künftig müssen Politiker die Regierung darüber informieren, wenn sie eine neue Stelle außerhalb des öffentlichen Dienstes anstreben. Hierfür haben sie 18 Monate nach Ausscheiden aus ihrem politischen Amt Zeit. Ein unabhängiges Gremium entscheidet dann darüber, ob es problematische Überschneidungen zwischen der neuen Stelle und dem bisherigen politischen Amt gibt. Anschließend unterbreiten sie dem Bundeskabinett ihre Empfehlung. Auf der Grundlage dieser Empfehlung entscheidet das Kabinett, ob eine Karenzzeit (Übergangszeit) angebracht ist, in der der Politiker das neue Amt noch nicht ausüben darf. Diese Zeit kann je nach Fall zwölf bis 18 Monate betragen.

Open Data

Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion im Bundestag den Weg für Open Data auf Bundesebene freigemacht. So sind die Bundesbehörden in Zukunft verpflichtet, bei ihnen gespeicherte Daten öffentlich zugänglich zu machen. Ein Verschluss der Daten ist nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich. Die SPD-Fraktion betrachtet diesen Schritt als einen zentralen bei der Entwicklung eines klar geregelten Transparenzrechts. 

Managergehälter

Mit einem Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Absetzbarkeit von Managergehältern konnte sich die SPD-Fraktion leider nicht gegen den Widerstand der Unionsfraktion durchsetzen. Konkret ging es darum, dass Unternehmen Gehälter, Boni oder Renten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. Der Vorschlag der SPD-Fraktion richtete sich deshalb darauf, die steuerliche Absetzbarkeit von Manager- und Vorstandsgehältern auf maximal 500.000 Euro im Jahr zu beschränken.