Die Regierung hatte den Gesetzentwurf bereits im Januar im Kabinett beschlossen. Es ist das erste große Gesetzesvorhaben der Großen Koalition. Die „klare Botschaft heiße: Wir halten Wort“, sagt Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD). Mit dem Rentenpaket werde die Lebensleistung von Menschen in unserem Land besser anerkannt.
So steht es im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU und so will es die SPD-Bundestagsfraktion auch umsetzen. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten.
Das Rentenpaket umfasst:
- die frühere abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung – Rente ab 63,
- die so genannte „Mütterrente“ für Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,
- eine verbesserte Erwerbsminderungsrente für Menschen, die zukünftig aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind und
- die Erhöhung des Budgets für Rehabilitationen als Anpassung an die demografische Entwicklung.
Die Bevölkerung befürwortet das Rentenpaket
„Das Rentenpaket kommt bei den Menschen an. Nichts wird verschenkt, sondern die Menschen haben es sich verdient“, stellt Nahles in der Debatte klar. So sieht es auch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung. Laut einer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Umfrage sind 78 Prozent der Befragten für eine frühere Rente ohne Abschläge nach 45 Beitragsjahren, 83 Prozent befürworten die „Mütterrente“ und 77 Prozent bejahen die höhere Erwerbsminderungsrente. Auch die jungen Menschen „finden es gut, was wir für ihre Mütter und Väter tun“, sagt Andrea Nahles. Denn der Wohlstand unseres Landes habe mit Solidarität zwischen jung und alt zu tun. Wer Kinder erzogen habe, habe seinen Beitrag zum Generationenvertrag geleistet und wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge an die Rentenkasse gezahlt habe, habe seine Pflicht gegenüber dem Generationenvertrag erfüllt. Dass die Rente ab 63 für eine Frühverrentungswelle genutzt werden kann, will Andrea Nahles verhindern, dafür sucht sie einen Weg, der verfassungskonform ist.
Video der Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles MdB,
SPD-Fraktion hat Generationengerechtigkeit im Blick
Mit dem Rentenpaket würden Gerechtigkeitslücken in der Rente geschlossen, sagt SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann. Dabei habe die SPD-Bundestagsfraktion sowohl die Zukunft mit der demografischen Entwicklung als auch die Anerkennung der Lebensleistung der älteren Generation im Blick. „Beides gehört für uns zusammen und ist kein Widerspruch“, erklärt Reimann. Demografiebedingt würde z. B. der Bedarf an Reha-Maßnahmen steigen, damit die Menschen möglichst lange gesund am Erwerbsleben teilnehmen könnten. Denn es gelte der Grundsatz: „Reha vor Rente“, so Reimann.
Video der Rede der stellv. Fraktionsvorsitzenden Carola Reimann, MdB
Die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Katja Mast, verwies darauf, dass es notwendig sei, künftig flexible und am Lebenslauf orientierte Übergänge in die Rente zu schaffen.
Video der Rede der arbeits- und sozialpolitischen Sprecherin Katja Mast, MdB
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann machte deutlich, dass es richtig sei, bei der früheren abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren Zeiten der Arbeitslosigkeit anzuerkennen. Schließlich habe es verschiedene wirtschaftliche Strukturkrisen z. B. durch den Rückgang des Bergbaus und durch die deutsche Wiedervereinigung gegeben und auch der Arbeitsplatzverlust durch künftige Krisen müsse berücksichtigt werden.
Video der Rede von Martin Rosemann, MdB
Dagmar Schmidt, SPD-Bundestagsabgeordnete, stellte am Ende der Debatte klar, dass die Koalition auch das Thema Altersarmut im Blick habe. Um dagegen vorzugehen, sei das Tarifpaket mit dem Mindestlohn auf den Weg gebracht worden und die solidarische Lebensleistungsrente werde noch in Angriff genommen.
Video der Rede von Dagmar Schmidt, MdB
Was steckt drin im Rentenpaket?
Nach 45 Beitragsjahren früher abschlagsfrei in Rente gehen
Wer als Arbeitnehmerin, Arbeitnehmer oder Selbstständiger früh angefangen hat zu arbeiten und mindestens 45 Jahre Beiträge an unser solidarisches, gesetzliches Rentensystem geleistet hat, soll früher abschlagsfrei in Rente gehen können. Zunächst werden rund 200.000 Menschen pro Jahr davon profitieren, darunter ca. 50.000 Frauen.
Zu den 45 Beitragsjahren sollen auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen, der Wehr- und Zivildienst sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I) zählen. Ebenso eingerechnet werden Zeiten, in denen Krankengeld, Übergangsgeld, Leistungen bei beruflicher Weiterbildung, Kurzarbeiter-, Schlechtwetter- und Winterausfallgeld oder Insolvenzgeld bezogen wurden. Es werden damit nur Zeiten anerkannt, in denen die Leistungen bezogen wurden, für die die Beschäftigten zuvor Beiträge gezahlt haben und die nicht aus Steuermitteln finanziert wurden. Somit werden Zeiten der Dauerarbeitslosigkeit und des Bezugs von bedürftigkeitsorientierten Leistungen (früher Arbeitslosen- und Sozialhilfe, heute Arbeitslosengeld II) nicht berücksichtigt.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes ab 1. Juli dieses Jahres können alle abschlagsfrei in Rente gehen, die bis dahin keine Rente beziehen, 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und 63 Jahre oder älter sind. Ab dem Geburtsjahr 1953 wird das Eintrittsalter jeweils um zwei Monate angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, kann frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Anhebung erfolgt parallel zur Erhöhung des regulären Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.
Kindererziehung stärker berücksichtigen
Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bei der Rente besser anerkannt wird. Bisher bekommen deren Mütter oder Väter nur ein Jahr als Erziehungszeit pro Kind angerechnet. Für die Geburtsjahrgänge ab 1992 werden jedoch drei Jahre Erziehungszeit pro Kind bei der Rente berücksichtigt. Das ist ungerecht, denn als die Kinder der früheren Jahrgänge klein waren, gab es zumindest in Westdeutschland weniger Betreuungsmöglichkeiten. Zudem war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weitaus schwieriger und häufig gar nicht machbar. Deshalb sollen Mütter oder Väter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, ab 1. Juli 2014 zwei Jahre Erziehungszeit pro Kind angerechnet bekommen. Diese sog. „Mütterrente“ macht maximal zusätzlich 28,61 Euro pro Monat pro Kind im Westen aus und 26,39 Euro im Osten.
Wenn eine Mutter oder ein Vater in den beiden ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes berufstätig war, hat sie oder er Rentenansprüche aus eigenen Beiträgen erworben. Hat ihr Einkommen etwa 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes überstiegen, wird die Kindererziehungszeit nicht in voller Höhe bewertet. Das liegt an der Beitragsbemessungsgrenze, die die Höhe der zu leistenden Rentenbeiträge und damit auch die spätere Rente begrenzt. Das gilt genauso für Mütter oder Väter, deren Kinder nach 1992 auf die Welt kamen, wenn sie in den ersten drei Jahren nach der Geburt berufstätig waren.
Viele fragen sich, warum für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nicht auch drei Jahre Erziehungszeit anerkannt werden, wie für die nach 1992 Geborenen. Das ist schlicht nicht zu finanzieren. Allein die Anerkennung des zweiten Jahres kostet pro Jahr 6,7 Milliarden Euro. Mehr Belastungen würden künftige Generationen überfordern und dies soll vermieden werden.
Die „Mütterrente“ muss nicht beantragt werden. Bei allen Müttern oder Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren sind und die bereits Rente beziehen, wird der zusätzliche Rentenanspruch in Höhe eines Entgeltpunktes pauschal in einem automatisierten Verfahren berücksichtigt. Eine Neuberechnung der Rente ist nicht notwendig. Bei allen Anspruchsberechtigten, die noch keine Rente erhalten, erfolgt die Berechnung bei der Beantragung der Rente. Bereits 2014 werden rund 9,5 Millionen Mütter oder Väter von der „Mütterrente“ profitieren.
Das es sich bei der „Mütterrente“ um eine reguläre Rentenleistung handelt, wird sie wie alle Renten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Außerdem unterliegt sie der Besteuerung. Wird Grundsicherung im Alter bezogen, wird die „Mütterrente“ wie alle Rentenbestandteile auf die Grundsicherung angerechnet.
Erwerbsminderungsrente verbessern
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Unfallfolgen nicht mehr arbeitsfähig sind, erhalten eine Erwerbsminderungsrente. Bisher wird sie so berechnet, als hätte der oder die Betroffene bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter gearbeitet und dabei den Durchschnitt der bis dahin erworbenen Rentenansprüche erzielt. Dies wird als Zurechnungszeit bezeichnet. Da die Erwerbsminderungsrenten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken sind, will die SPD-Bundestagsfraktion die Leistung verbessern, denn die Betroffenen sind auf die Solidarität der Versicherungsgemeinschaft angewiesen. Deshalb wird die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert. Das bedeutet, dass ab 1. Juli 2014 bei allen, die künftig arbeitsunfähig sind, so gerechnet wird, als hätten sie bis zum vollendeten 62. Lebensjahr gearbeitet. Das macht rund fünf Prozent mehr bei der Erwerbsminderungsrente aus.
Erhöhung des Budgets für die Rehabilitation
Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten, wenn es notwendig ist, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Darunter fallen Maßnahmen wie Kuren oder auch berufliche Qualifizierungen für einen anderen Tätigkeitsbereich, damit weiterhin eine Berufstätigkeit ausgeübt werden kann.
Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung hat unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation gegenüber
seinem zuständigen Rentenversicherungsträger, wenn seine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist. Dafür verfügen die Rentenversicherungsträger über einen begrenzten Geldbetrag – das sog. Reha-Budget. Die Begrenzung ist notwendig, damit diese Ausgaben nicht aus dem Ruder laufen und der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht steigen muss.
Die Erhöhung des Reha-Budgets ist unter anderem durch die demografische Entwicklung notwendig. So erhalten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Planungssicherheit über die notwendigen Leistungen zur Rehabilitation für ihre Versicherten.
Das Rentenpaket ist solide finanziert
Zunächst werden die Kosten für das Rentenpaket aus Beitragsmitteln und Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert. Dazu hält die Koalition die Beitragssätze stabil. Zudem wird es ab 2019 einen weiteren Bundeszuschuss aus Steuermitteln geben.