Damit setzt die Koalition Auflagen der Europäischen Kommission um, die diese bei der beihilferechtlichen Genehmigung der KWK-Novelle gemacht hat. Die hatte der Bundestag im Dezember 2015 beschlossen.
Als Auflagen wurde mit der Kommission unter anderem vereinbart, dass KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt nur noch gefördert werden, wenn sie erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Die Ausschreibung wird sich am Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 orientieren, und sie wird in begrenztem Umfang für KWK-Anlagen im europäischen Ausland geöffnet.
Außerdem wird die besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen vom EEG 2017 auf das KWK-Gesetz übertragen.