Der Bundestag hat am Freitag den Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen von SPD und Union zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz, Drs. 18/9787, 18/10065) beschlossen. Das Ziel: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen länger fit bleiben und den Übergang in den Ruhestand selbstbestimmter nach ihren Bedürfnissen gestalten können.

Zum Sachverhalt: Immer mehr ältere Menschen in Deutschland können und wollen länger erwerbstätig sein. Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden ständig verbessert. Heute ist mehr als die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen berufstätig. Im Jahr 2000 waren es gerade mal 20 Prozent. Aber es gibt auch viele Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Für sie ergeben sich Nachteile im Rentenübergang. Damit ältere Beschäftigte möglichst lange erwerbstätig bleiben können, sollen sie bessere Möglichkeiten bekommen, den Übergang in den Ruhestand flexibel und selbstbestimmt zu gestalten.

Das sind die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs:

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass mit dem Gesetz Maßnahmen der Prävention und der Rehabilitation gestärkt werden. Es gilt das Prinzip „Vorrang für Prävention und Rehabilitation vor Rente“. Ziel ist es, dass mehr Menschen bis ins Rentenalter gesund arbeiten können. Dazu werden die Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung zu Pflichtleistungen ausgestaltet und die Ansprüche der Versicherten auf Reha-Leistungen klarer gesetzlich geregelt. In Modellprojekten soll ein berufsbezogener Gesundheitscheck mit einer Gefährdungs- und Potenzialanalyse ab dem 45. Lebensjahr erprobt werden.

Durch eine erweiterte Rentenauskunft sollen die Rentenversicherten frühzeitig Informationen über die Möglichkeiten eines flexiblen Rentenübergangs erhalten.

Vor Erreichen der Regelaltersgrenze kann auch heute schon eine Teilzeitarbeit mit einer Teilrente kombiniert werden. Die Teilrente wird nun flexibler gestaltet. Bisher waren es drei Stufen: ein Drittel, die Hälfte und zwei Drittel. Nun wird eine stufenlose Wahl der Teilrente möglich. Zudem wird es die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro geben. Einkommen oberhalb davon werden stufenlos zu 40 Prozent auf die Teilrente angerechnet. Diese Regelung macht eine längere Erwerbstätigkeit in Teilzeit attraktiver.

Außerdem können künftig Erwerbstätige ab 50 Jahren bereits zusätzliche Beiträge zum Ausgleich von Abschlägen in die Rentenversicherung einzahlen. Das gibt ihnen fünf Jahre mehr Zeit, um Beiträge für einen früheren Rentenzugang aufzubringen.

Wer freiwillig nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten möchte, kann dabei künftig seine Rentenanwartschaften steigern, indem er Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

Die SPD-Fraktion sieht den von der CDU/CSU-Fraktion durchgesetzten Kompromiss kritisch, dass für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung wegfällt. Allerdings werden hierbei keine negativen Arbeitsmarkteffekte erwartet. Dennoch soll diese Regelung zunächst für fünf Jahre gelten und dann überprüft werden.

Des Weiteren haben sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, dass Leistungsberechtigte von Arbeitslosengeld II nicht mehr verpflichtet werden können, vorzeitig eine geminderte Altersrente in Anspruch zu nehmen, wenn sie dadurch dauerhaft auf Leistungen aus der Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits eine Unbilligkeitsverordnung erlassen.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Mit dem Flexirentengesetz werden Prävention und Rehabilitation gestärkt, damit mehr Menschen bis zum Regelrentenalter gesund arbeiten können. Außerdem kann die Teilrente flexibler in Anspruch genommen werden. Des Weiteren können Beschäftigte bereits ab 50 Jahren zusätzliche Rentenbeiträge einzahlen, um früher in Rente gehen zu können.