Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes soll das deutsche Recht für den Öffentlichen Personennahverkehr an den geltenden EU-Rechtsrahmen angepasst werden. Der Kompromiss bringt Rechtssicherheit für Verkehrsunternehmen und deren Beschäftigte sowie kommunale Aufgabenträger. Er schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem unternehmerischen Interesse der Verkehrsunternehmen, vor allem auch der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Zudem trägt er der Verantwortung der kommunalen Aufgabenträger, ein ausreichendes Verkehrsangebot zu gestalten, Rechnung. Das Rosinenpicken durch privatwirtschaftliche Anbieter konnte die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen verhindern. Zudem wird im Nahverkehrsplan das Ziel der Barrierefreiheit gestärkt. Nach einer Übergangsfrist bis 2022 darf nur noch in begründeten Fällen davon abgewichen werden.
Fernlinienbusse für Reisende mit kleinen Budgets
Außerdem soll der Markt für Fernlinienbusse geöffnet werden. Verbunden damit ist die Erwartung, dass Fernlinienbusse ein zusätzliches Angebot insbesondere für preissensible Reisende sind. Gleichzeitig soll die Fernbusse auch in bisher schlecht angebundenen Regionen das Verkehrsangebot verbessern, ohne bestehende Regionalverkehrsverbindungen auf der Schiene zu gefährden. Deshalb gilt, dass der Haltestellenabstand bis zu 50 Kilometer oder eine Stunde Reisezeit betragen muss. Damit wird der öffentlich finanzierte Schienenpersonennahverkehr geschützt. Leider ist es der SPD-Fraktion nicht gelungen, für die Fernlinienbusse eine Autobahnmaut durchzusetzen, um sie an den Instandhaltungskosten zu beteiligen.
Arbeits- und Sozialvorschriften müssen beachtet werden
Die Auswirkungen der Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs im Hinblick auf die Einhaltung der Arbeits- und Sozialvorschriften des Fahrpersonals sind besonders zu beachten. Dazu soll die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 einen Bericht vorlegen. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, das Bundesamt für Güterverkehr im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu Kontrollzwecken angemessen auszustatten.
Fernbusse müssen barrierefrei sein
Auch für Menschen mit Behinderungen soll durch die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs in Deutschland ein verbessertes Mobilitätsangebot geschaffen werden. Dafür hat sich die SPD-Fraktion in den Verhandlungen eingesetzt. Deshalb ist im Gesetzentwurf für neue Fernbusse ab Anfang 2016 Barrierefreiheit (insbesondere 2 Stellplätze für Rollstühle) vorgeschrieben, für alle anderen Fernbusse ab Ende 2019. Darüber hinaus wird die Bundesregierung mit dem Entschließungsantrag u.a. aufgefordert, auf EU-Ebene zu prüfen, ob Regelungen zum europaweit einheitlichen barrierefreien Fernbuslinienverkehr geschaffen oder verbessert werden sollen.