Voraussetzung ist, dass sich mindestens eine Millionen Unionsbürger, die aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten kommen, an der Initiative beteiligen. Die Europäische Kommission hat am 31. März 2010 einen Vorschlag für die Ausgestaltung der Bürgerinitiative vorgelegt. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren könnte in diesem Jahr abgeschlossen und ab 2011 die ersten Europäischen Bürgerinitiativen in den politischen Prozess der EU eingebracht werden.
In unserem Antrag „Europäische Bürgerinitiative bürgerfreundliche gestalten“ (Drs. 17/1975) fordern wir die Bundesregierung auf, sich im Rat dafür einzusetzen, dass die Mindestanzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Unterstützungsbekundungen kommen müssen, im weiteren Gesetzgebungsprozess auf ein Viertel begrenzt wird. Derzeit ist vorgesehen, die Mindestanzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner kommen sollen, bei einem Drittel festzusetzen. Dies würde Unterschriften von Bürgerinnen und Bürger aus gegenwärtig neun Mitgliedstaaten erforderlich machen, was eine unverhältnismäßig hohe Hürde für den Erfolg einer Initiative darstellt. Die Bundesregierung soll sich auch dafür einsetzen, dass der Zeitraum für die Sammlung der Unterschriften auf 18 Monate ausgedehnt wird. Nur durch eine sehr bürgerfreundliche Ausgestaltung kann die Akzeptanz der Bürgerinitiative bei den Bevölkerungen erreicht und gestärkt werden.