Eine Revision ist ein rechtliches Mittel, das das Urteil des Gerichts in der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler überprüft und gegebenenfalls aufhebt.
Allerdings werden nicht alle Revisionsanträge zugelassen. In dem Fall kann mit einer Nichtzulassungsbeschwerde eben gegen die Nichtzulassung der Revision Einspruch erhoben wer-den. Allerdings ist gesetzlich geregelt, dass der Beschwerdewert in Zivilsachen mehr als 20.000 Euro betragen muss, damit die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wird. Diese Regelung ist seit dem Jahr 2002 fortlaufend befristet, zuletzt bis zum 31. Dezember 2019.
Das Fehlen einer verlässlichen Regelung ist auf Dauer unbefriedigend. Darüber hinaus machen der Wandel der Lebensverhältnisse, die wachsende Komplexität der Rechtsbeziehungen und die veränderten Erwartungen an die Justiz gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich, um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern.
Um die Funktionstüchtigkeit des Bundesgerichtshofs dauerhaft zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf, den der Bundestag am Freitag in erster Lesung debattiert, vor, die Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden in Zivilsachen in Höhe von 20.000 Euro dauerhaft festzuschreiben (Drs. 19/13828).
Zudem soll die Spezialisierung der Gerichte, was Pressesachen, das Erbrecht, insolvenzrechtliche Streitigkeiten und Beschwerden sowie Anfechtungssachen betrifft, ausgebaut werden.
In die Landesregierungen ermächtigt werden, landesweit weitere spezialisierte rechtsprechende Organe einzurichten und Rechtsstreitigkeiten an ausgesuchten Gerichten zu konzentrieren.