Bis Ende 2022 soll der elektronische Zugang für Bürger:innen zu Verwaltungsleistungen des Personenstandsrechts gewährleistet werden. 

Um die für eine nutzerfreundliche Anwendung erforderlichen digitalen Prozesse bereitstellen zu können, sind Rechtsänderungen erforderlich. Ebenso sind ergänzende Regelungen zu Fragen des Authentifizierungsniveaus und der anzuwendenden technischen Standards erforderlich. Diese hat der Bundestag in dieser Woche beschlossen.

Erstmals wird es möglich sein, dass Bürger:innen selbst ihre Personenstandsdaten über ein Verwaltungsportal in einem Nutzerkonto eingeben und dem zuständigen Standesamt elektronisch auf gesichertem Weg übersenden können.

Durch den Einsatz elektronischer Anzeige- und Anmeldeverfahren und den Verzicht auf die Vorlage urkundlicher Nachweise wird der Aufwand für Bürger:innen und Unternehmen verringert, wenn sie Nachweise zum Beispiel über eine Geburt oder einen Sterbefall auf dem Standesamt beurkunden lassen.