Deshalb schlägt die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag „Effektivere Arzneimittelversorgung”, der am 22. April im Deutschen Bundestag erstmalig beraten wurde, unter anderem folgende Maßnahmen vor, um die gesetzlichen Krankenversicherungen und vor allem ihre Versicherten zu entlasten:

  • Der Herstellerrabatt, den pharmazeutische Unternehmer den gesetzlichen Krankenkassen gewähren muss, wird mit sofortiger Wirkung von 6 Prozent auf 16 Prozent angehoben, bei gleichzeitiger Einführung einer zeitlich begrenzten Preisbegrenzung.
  • Die Rabatte des Großhandels an Apotheker werden abgeschöpft durch Festsetzung eines fixen Großhandelszuschlags in der Arzneimittelpreisverordnung.
  • Jedes neue Arzneimittel muss seine Wirtschaftlichkeit nachweisen („vierte Hürde“), um neben der arzneimittelrechtlichen Zulassung auch seine Erstattungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten.
  • Das finanzielle Risiko bei der Anwendung innovativer Krebstherapien wird zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern geteilt.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss erstellt eine Liste aller Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können.