In der aktuellen Novelle (Drs. 18/8860) geht es darum, die Kostendynamik zu durchbrechen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll voranzutreiben und sie weiter an den Markt heranzuführen.

Die Novellierung des EEG ist dabei durch zwei Kernvorhaben geprägt:

Zum einen soll die Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zukünftig wettbewerblich im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden. Um die Akteursvielfalt zu erhalten, wird für so genannte Bürgerenergiegesellschaften die Teilnahme an Ausschreibungen für Onshore-Windprojekte erleichtert.

Zum anderen erfolgt durch die Ausschreibungen eine Mengensteuerung, um den Ausbau der Erneuerbare-Energien-Anlagen stärker mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Auf der Grundlage eines novellierten Referenzertragsmodells sollen zukünftig die weniger windhäufigen, aber wirtschaftlich ertragreichen Standorte mit Blick auf die Ertragssituation eine vergleichbar hohe Prämie erhalten wie Anlagen an windreichen Standorten. Damit sollen der Ausbau gleichmäßiger im Bundesgebiet verteilt und die Übertragungsnetze entlastet werden.

Außerdem wird der Ausbaukorridor von Wind-Onshore-Anlagen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und im Norden von Hessen auf 58 Prozent des bundesweiten Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 reduziert, um die Ausbaugeschwindigkeit in Netzengpassgebieten zu reduzieren und die Übertragungsnetze zu entlasten. Insbesondere der Ausbau von Wind-Onshore in den windstarken Gegenden im Norden hat dazu geführt, dass der Ausbau weit über dem Korridor von 2500 Megawatt pro Jahr lag.

Zur Einordnung:

Mit einem Bündel gesetzlicher Maßnahmen hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den notwendigen Rahmen für einen nachhaltigen Erfolg der Energiewende geschaffen. Ein verlässlicher, planbarer Ausbau der erneuerbaren Energien ohne negative Kostenspirale für Verbraucher und Unternehmen – diese wichtigen Ziele hat die SPD-Fraktion erreicht.

In Zukunft geht der Ausbau der erneuerbaren Energien Hand in Hand mit dem Ausbau der Stromnetze. Denn Strom zu produzieren, der nicht beim Kunden ankommen kann, verursacht vor allem eines: Sinnlose Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig tragen Ausschreibungsverfahren zur besseren Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren bei. Gleichzeitig sorgen sinnvolle Ausbaukorridore für eine nachhaltige Förderung erneuerbarer Energien.

Ein wichtiger Erfolg ist zudem, dass die Sozialdemokraten eine Regelung durchgesetzt haben, die Bürgerenergiegesellschaften besserstellt als große Unternehmen. Sie müssen für ihre Teilnahme an den Ausschreibungen keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen und sparen sich damit die hohen Vorlaufkosten.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann betont: „Mit der Reform des EEG und anderer energiepolitischer Gesetze haben wir in den zurückliegenden Monaten ein hochkomplexes, für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes enorm wichtiges Mammutprojekt zu einem erfolgreichen Ende geführt. Ich finde, angesichts der Vielzahl von Einzelinteressen ist das eine Leistung, auf die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stolz sein können“.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die Erfolgsgeschichte der erneuerbaren Energien will die Koalition fortsetzen und ihre Weiterentwicklung für alle Akteure verlässlich gestalten. In der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geht es darum, die Kostendynamik zu durchbrechen, den Ausbau der erneuerbaren Energien planvoll voranzutreiben und sie weiter an den Markt heranzuführen. Um die Akteursvielfalt zu erhalten, wird für so genannte Bürgerenergiegesellschaften die Teilnahme an Ausschreibungen für Onshore-Windprojekte erleichtert.