Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass bis zum Jahr 2015 alle Gewässer einen „guten Zustand“ erreicht haben müssen. Voraussichtlich die Hälfte der Grundwasservorkommen wird den ebenso geforderten „guten chemischen Zustand“ nicht erreichen. An 15 Prozent der Messstellen ist die Nitratbelastung so hoch, dass sie nicht ohne weiteres zur Trinkwassergewinnung genutzt werden können.

Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion in einem Antrag (Drs. 17/10115) die Bundesregierung auf, die Düngeverordnung zu verschärfen. Stickstoffüberschüsse seien zu begrenzen. Gärreste aus Biogasanlagen müssen in die Stickstoffbilanz eingehen. Betriebe, die Stickstoff ausbringen dürfen, sollen überwacht werden. Zudem ist eine zielgenaue und bedarfsgerechte Düngung festzulegen. Durch Schulungs- und Beratungsprogramme sollen Düngeverluste eingedämmt werden. Schließlich soll kontrolliert werden, ob die Düngeverordnung eingehalten wird. Bei Verstößen müssen Sanktionen greifen.

 

Anja Linnekugel