Eine effektive Finanzmarktregulierung setzt gleichwertige aber keine uniformen europäischen Vorgaben für alle Mitgliedstaaten voraus. Basel III muss deshalb - wie in der Vergangenheit - durch eine Richtlinie umgesetzt werden, die Spielräume für eine Anpassung der neuen Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen an die Gegebenheiten unseres Finanzmarktes zulässt.
Bei der Umsetzung von Basel III müssen die unterschiedlichen Bedingungen auf den europäischen Finanzmärkten unbedingt berücksichtigt werden. Uniforme Anforderungen würden sich auf verschieden strukturierten Märkten ganz unterschiedlich auswirken. Der deutsche Finanzmarkt etwa weist einen vergleichsweise hohen Anteil kleiner und regionaler Kreditinstitute auf, die Unternehmensfinanzierung ist bankenbasiert und langfristig orientiert. Die Vorgaben von Basel III sind dagegen hauptsächlich an international tätigen und kapitalmarktorientierten Bankkonzernen ausgerichtet. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung von Basel III würde deshalb die Kreditvergabefähigkeit der meisten Sparkassen und Genossenschaftsbanken über Gebühr einschränken und zu einer Verteuerung der Kreditversorgung für mittelständische Unternehmen führen. Das Ergebnis wäre nicht mehr Wettbewerbsgleichheit, sondern eine Verzerrung des Wettbewerbs.