Dazu hat der Bundestag am 9. März 2017 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt beschlossen (Drs. 18/10942, 18/11439). Mit dem Gesetz wird das Baugesetzbuch an die geänderte Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst und eine neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ eingeführt.
Das neue „Urbane Gebiet“ soll das Miteinander von Wohnen und Arbeiten in den Innenstädten erleichtern, und es schafft neue Möglichkeiten für den Wohnungsbau. Es folgt dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung. In „Urbanen Gebieten“ darf dichter und höher gebaut werden als in den herkömmlichen Mischgebieten: Künftig dürfen nicht nur 60 Prozent eines innerstädtischen Grundstücks bebaut werden, sondern 80 Prozent.
Zudem sind mehr Stockwerke möglich, und es darf etwas lauter sein, auch abends oder am Wochenende, allerdings nicht so laut wie in Gewerbegebieten.
Die Koalitionsfraktionen haben in einem Entschließungsantrag die bestehenden Möglichkeiten der Gemeinden, passive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen, bekräftigt. Darüber hinaus werden die Bundesländer aufgefordert, einer Erhöhung der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) um 3 Dezibel (A) zuzustimmen.
Darüber hinaus wird mit dem neuen Baugesetzbuch das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten leichter und schneller gehen. Der Gesetzentwurf greift weitere städtebauliche Anliegen auf: So werden unter anderem Rechtsunsicherheiten für Ferienwohnungsbetreiber und Kommunen in Zusammenhang mit der Genehmigung vor allem in reinen und allgemeinen Wohngebieten beseitigt und die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten ausgeweitet. Auf diese Weise wird verhindert, dass Wohnraum vor Ort dem Markt entzogen wird. Auch gegen kaum genutzte Zweitwohnungen, sogenannte Rollladensiedlungen, können Kommunen künftig besser vorgehen.