Am Donnerstag hat der Bundestag in 1. Lesung einen Entwurf der Koalition eines ERP-Wirtschaftsplangesetzes beraten (Drs. 18/6159). ERP steht für European Recovery Program. Die ERP-Gelder aus dem Programm wurden 1948 als „Marshallplanhilfe“ für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft bereitgestellt; daraus entstand später das ERP-Sondervermögen des Bundes. Seit 1960 werden Gründungen mit ERP-Darlehen und Bürgschaften unterstützt. Das ERP-Wirtschaftsplangesetz gilt als Erfolgstory.
Mit dem Gesetzentwurf wird nun der Verfügungsrahmen zur Nutzung der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen bestimmt. Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan sollen im Jahr 2016 rund 760 Millionen Euro zur Förderung der deutschen Wirtschaft zur Disposition gestellt werden. Damit können unter anderem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige freier Berufe zinsgünstige Finanzierungen aus ERP-Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau mit einem Volumen von insgesamt bis zu 6 Milliarden Euro erhalten. Förderungsbeträge könnten auch für Energieeffizienzmaßnahmen eingesetzt werden.