Der "Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit" entspricht einer regelmäßigen Berichtspflicht und stellt Veränderungen, Entwicklungen und die Höhe der Zuwendungen des Bundes in den einzelnen Teilbereichen der Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in den Jahren 2013 und 2014 dar (Drs. 18/5598).
Im Wesentlichen beschreibt der Bericht die Höhe der Zuwendungen bei Museen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken, den Einrichtungen der Kulturvermittlung, der Förderung kultureller Maßnahmen und im Wissenschaftsbereich, bei der Sicherung und Erhaltung deutscher Bau- und Kulturdenkmäler und der verständigungspolitischen Arbeit. Zugleich zeigt der Bericht, dass die EU-Beitritte östlicher Nachbarstaaten eine neue, in einen gesamteuropäischen Kontext eingebettete „Erzählung“ von deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa verlangen, auch um die Vermittlung an nachfolgende Generationen und in neuen Formen zu ermöglichen.
Nach Angaben der Regierung hat der Bund für die Förderung der deutschen Kultur und Geschichte in Osteuropa im Jahr 2014 rund 23,33 Millionen Euro bereitgestellt. Im Jahr 2013 habe die Förderung rund 20,19 Millionen Euro betragen. Dem Bericht zufolge wird der Erhalt des deutschen Kulturgutes in den östlichen Nachbarländern durch Museen, wissenschaftliche Forschung, Bibliotheken, Archive, kulturelle Veranstaltungen und die Restaurierung von Kulturdenkmälern gesichert.